Archiv für den Monat: Januar 2017

GWB, wesentliche Bestimmungen

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GWB, wesentliche Bestimmungen)

Hier in diesem Video geht es um das GWB, das ist die Abkürzung für ein Gesetz – das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das man auch etwas salopp das nennt das Kartellgesetz. Und Kartell ist wiederum ein Oberbegriff für Wettbewerbsabsprachen, Preisabsprachen zum Beispiel, oder Gebietsabsprachen, oder auch ein abgestimmtes Verhalten. All das fasst man zusammen unter dem Begriff der Kartelle. Also: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, abgekürzt GWB, Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, und wir werden hier gefragt nach den wesentlichen Bestimmungen, wesentliche Bestimmungen.

Drei wesentliche Elemente des Kartellgesetzes (GWB, wesentliche Bestimmungen)

Nun, diese wesentlichen Bestimmungen bilden gleichzeitig die Struktur des Gesetzes. Das GWB kümmert sich um drei Bereiche, hat also drei zentrale Elemente.

→ Und zwar regelt es einmal das Kartellverbot. Ja, wohlgemerkt, das „Kartell“ kommt auch hier im Gesetz nicht vor, auch im jeweiligen Paragrafen nicht vor, gemeint sind Wettbewerbsabsprachen oder abgestimmtes Verhalten, Preisabsprachen. Das fasst man alles zusammen unter dem Begriff „Kartell“, und das Gesetz verbietet es. Allerdings lässt es dann auch wieder ein paar Ausnahmen zu. Kartellverbot plus Ausnahmen.

→ Der zweite Regelungsbereich ist sie Missbrauchsaufsicht. Diese Missbrauchsaufsicht bezieht sich auf marktbeherrschende Unternehmen im Wesentlichen. Missbrauchsaufsicht. Es ist nicht verboten, marktbeherrschend zu sein als Unternehmen, aber es verboten, seine Macht, die man dann hat, zu missbrauchen. Und das wird beaufsichtigt durch die entsprechenden Behörden, die auch im GWB geregelt sind.

→ Und das dritte ist die Fusionskontrolle. Fusion ist ein vornehmeres Wort für Unternehmenszusammenschluss, Unternehmensverschmelzung. Und wenn durch diese Verschmelzung ein neues Unternehmen entsteht, das zum Beispiel den Markt so beherrscht, dass es gar keinen richtigen Wettbewerb mehr gibt, muss das hier gesteuert, gegebenenfalls verboten werden. Das ist die Fusionskontrolle.

Im Einzelnen ist das kompliziert, ja, das Kartellgesetz oder GWB ist ein recht kompliziertes Gesetz, weil es viele, viele Ausnahmen enthält und weil es letztlich hier auch um Machtfragen geht, und das ist immer schwierig, über ein Gesetz zu regeln so etwas, aber das sind die drei wesentlichen Bereiche: Kartellverbot mit den Ausnahmen, die Missbrauchsaufsicht und die Fusionskontrolle, ja. Und dann, wenn es dann in die Details geht, dann wird es kompliziert. Dann kommen viele Ausnahmen und Sonderregelungen, aber das ist die doch recht einfache Grundstruktur.

Okay.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GWB, wesentliche Bestimmungen)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie mal auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Prüfungsaufgaben FKM Marketing, Teil 2, Lösung




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Güterkraftverkehr, wichtige Bestimmungen

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Güterkraftverkehr, wichtige Bestimmungen)

Nennen Sie wichtige Bestimmungen für den Güterkraftverkehr.

Rechtsgrundlage ist das Güterkraftverkehr-Gesetz (Güterkraftverkehr, wichtige Bestimmungen)

Nennen Sie wichtige Bestimmungen für den Güterkraftverkehr.

Rechtsgrundlage, ja, da haben wir schon ein paar wichtige Bestimmungen, ist das Güterkraftverkehr-Gesetz. Also Güterkraftverkehr-Gesetz. Das ist ein besonders schwungvolles G hier, ja, Güterkraftverkehr-Gesetz.

→ Und da steht drin, dass der Güterkraftverkehr, was das ist, habe ich in dem anderen Video geklärt, ja, das ist gewerblicher Transport von Gütern, also Transport von Gütern gegen Bezahlung, das ist erlaubnispflichtig. Erlaubnispflichtig.

→ Und zweite wichtige Bestimmungen, es gibt natürlich noch viel, viel mehr hier im Güterkraftverkehr-Gesetz, aber sagen wir mal, die beiden wichtigsten, erlaubnispflichtig und jeder dieser Unternehmer muss eine Güterschadens-Haftpflichtversicherung abschließen. Güterschadens-Haftpflichtversicherung.

Ja, ja das sind zwei elementaren Bestimmungen für den Güterkraftverkehr.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Güterkraftverkehr, wichtige Bestimmungen)

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Wie kann eine Hochkonjunktur abgeschwächt werden?




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Grundsatz der Firmenwahrheit

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundsatz der Firmenwahrheit)

„Was ist der Grundsatz der Firmenwahrheit im Rahmen der Firmengrundsätze?“ – So lautet die Frage, und wir rollen sie mal von hinten auf.

Keine Irreführung im Namen (Grundsatz der Firmenwahrheit)

Zunächst mal: Was sind Firmengrundsätze? Firmengrundsätze – nee, wir fangen noch früher an und sagen: „Was denn eine Firma?“ — Firma ist der Name, unter der der Kaufmann sein Handelsgewerbe betreibt. Wenn wir also von Firmengrundsätzen sprechen, sprechen wir auch von Namensgrundsätzen, also von Grundsätzen dafür, wie der Kaufmann sein Geschäft bezeichnet.

Und Firmengrundsätze, da gibt es eine ganze Reihe. Einige haben wir schon betrachtet. Ich schreibe hier mal hin „und so weiter“. Wir haben zum Beispiel betrachtet den Grundsatz der Firmenbeständigkeit, wir haben besprochen den Grundsatz der Firmenausschließlichkeit, und wir haben besprochen den Grundsatz der Firmenklarheit. Ja, es gibt noch einige mehr, ich werde da auch noch Videos zu machen. Jetzt sind wir beim Grundsatz der Firmenwahrheit, und der gehört natürlich auch hier dazu, ja. Grundsatz der Firmenwahrheit.

Und nachdem wir das nun geklärt haben, dass es offensichtlich dafür, wie der Kaufmann das bezeichnet, was er tut, Grundsätze gibt, kommen wir nun zu einem speziellen, nämlich dem Grundsatz der Firmenwahrheit, Firmenwahrheit. Und wenn wir uns noch mal klar machen: Firma ist nichts anderes als der Name, dann reden wir von Namenswahrheit, Namenswahrheit. Und was heißt das nun wieder? — Dass der gewählte Name, streng muss man sagen, streng genommen müsste man sagen: die gewählte Firma, nichts Irreführendes enthält, ja, also Namenswahrheit bedeutet: nicht irreführend, keine falschen Eindrücke erwecken durch den gewählten Namen.

Geben wir ein Beispiel dafür, wann so etwas irreführend sein könnte. Als Beispiel für Irreführung wäre zum Beispiel, wenn ein kleiner, regionaler Blumenhändler sich nennt „Flowers worldwide“. Ja, das wäre wahrscheinlich dann doch irreführend, es sei denn, der hat da im Hintergrund noch einen Online-Versand, und dann kann das sehr schnell auch weltweit gehen, ja, mit Blumen vielleicht ein bisschen schwierig, weil das Frischware ist, aber grundsätzlich kann ja so was gehen, dass man weltweit seine Produkte dann verkauft. Aber wenn das wirklich nur der kleine, regionale Blumenladen ist, dann wäre diese Bezeichnung wahrscheinlich ein Verstoß gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit.

Okay.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundsatz der Firmenwahrheit)

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Wo liegen die Grenzen der Fiskalpolitik?




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Grundsatz der Firmenöffentlichkeit

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundsatz der Firmenöffentlichkeit)

Hier geht es um den Grundsatz der Firmenöffentlichkeit.

Anmeldung beim Handelsregister (Grundsatz der Firmenöffentlichkeit)

Was bedeutet der Grundsatz der Firmenöffentlichkeit für den Kaufmann? – Nun, das bedeutet, dass der Kaufmann beziehungsweise die Kauffrau etwas öffentlich machen, nämlich die Firma und den Geschäftssitz, ja. Die Verpflichtung also, Firma, das heißt den gewählten Namen, und den Geschäftssitz öffentlich zu machen.

Und wie geht das? — Indem man das hier beim Handelsregister angemeldet, ja, zum Handelsregister anzumelden ist die Verpflichtung. Zum Handelsregister kommt man nur über einen Notar, ja, also man kann nicht zum Handelsregister gehen und sagen: „Ich möchte hier etwas eintragen lassen…“, sondern das muss über einen Notar laufen. Aber diese Anmeldepflicht beim Notar, der das wiederum zum Handelsregister anmeldet, das ist der Grundsatz hier der Firmenöffentlichkeit.

Okay.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundsatz der Firmenöffentlichkeit)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Warum glaube ich das? – Weil ich mir gerade wieder Unterlagen angeschaut habe, hat mir freundlicherweise ein Kunde zugeschickt, ich soll da mal reingucken und ihm sagen, ob ich das genauso ätzend finde wie er, und ich finde es genauso ätzend. Also: Wer in die Hölle will, braucht nur einen Fernlehrgang zu buchen. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

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