Archiv für den Monat: März 2016

Produktinnnovation, Ideengewinnung, Teil 2

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produktinnnovation, Ideengewinnung, Teil 2)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie geht es um Marketing, und zwar um die Produktinnovation. Wir sind im Teil 2. Wir haben gesehen: Produktinnovation setzt voraus Ideengewinnung – alles beginnt immer erst im Kopf mit einer Idee. Und Ideengewinnung besteht aus zwei Möglichkeiten: einmal der Ideensammlung, haben wir uns im ersten Teil angeschaut, und der Ideenproduktion.

intuitiv-kreative und systematisch-logische Methoden der Ideenproduktion (Produktinnnovation, Ideengewinnung, Teil 2)

Genau da sind wir jetzt, wobei, noch einmal zur Erinnerung: erstens hier die Ideensammlung, und wenn wir da nicht weiterkommen, erst die Ideenproduktion. Warum? – Weil der Markt nicht den Neuheitsgrad einer Idee honoriert, sondern den Nutzen einer Idee. Und deswegen ist es relativ unwichtig, ob wir die Idee selber entwickelt haben, also produziert haben, das wäre Teil 2, oder irgendwo hier gesammelt haben.

Ideenproduktion – hier wiederum unterscheidet man intuitiv-kreatives Vorgehen und systematisch-logisches Vorgehen. Ja, und das schauen wir uns noch mal etwas genauer an:

Ideenproduktion. Es gibt diese etwas inzwischen veraltete Sichtweise von diesen beiden Gehirnhälften mit den unterschiedlichen Aufgaben. Man sagt so etwas ganz stark vereinfachend: Die rechte Gehirnhälfte ist intuitiv-kreativ, und die linke Gehirnhälfte ist systematisch-logisch. Und entsprechend gibt es hier unterschiedliche Verfahren, je nachdem ob Sie hier eher intuitiv-kreativ sind oder systematisch-logisch.

  • Intuitiv-kreativ: Sicher das bekannteste ist das Brainstorming. Dann kann man das in die schriftliche Form bringen. Dann heißt es Brainwriting, Brainwriting, auch genannt „Methode 6-3-5“. Dann die Synektik mit der Analogie-Suche und die Bionik mit der Analogie-Suche zur Natur. Das sind die intuitiv-kreativen Verfahren.
  • Systematisch-logisch kennen wir die Funktionsanalyse, die wir auch nennen morphologische Analyse, und den Relevanzbaum.

Das sind die Verfahren zur Ideenproduktion, die man so landläufig kennt und findet.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produktinnnovation, Ideengewinnung, Teil 2)

OK, das war’s. Klicken Sie nun unter dem Video auf www.spasslerndenk-shop.de. Dort finden Sie zum Marketing zum Beispiel, wenn Sie da im Shop sind und auf Videocoachings klicken, ein komplettes Videocoaching zum Thema Marketing.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank

 

© Dr. Marius Ebert

Produktinnovation, Ideengewinnung, Teil 1

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produktinnovation, Ideengewinnung, Teil 1)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In diesem Video geht es um einen Ausschnitt aus dem Marketing, und zwar geht’s um die Produktinnovation. Und für die Produktinnovation ist ganz wichtig die Ideengewinnung. Damit fängt es immer an, dass wir eine Idee haben. Vor jedem Produkt, das wir materiell sehen, steht immer eine Idee.

Quellen für Ideenfindung (Produktinnovation, Ideengewinnung, Teil 1)

Ideengewinnung wiederum besteht aus zwei Bereichen, und zwar erstens – zweitens, genau in dieser Reihenfolge.

  • Da ist erst die Ideensammlung und
  • zweitens die Ideenproduktion.

Und ich meine dies tatsächlich in dieser Reihenfolge, das heißt: Wir beginnen mit der Ideensammlung. Und wenn wir da nicht weiter kommen, dann produzieren wir selber Ideen.

Ideensammlung, da gibt es zwei Quellen: einmal interne Quellen, und externe Quellen. Und die wichtigste interne Quelle ist der Mitarbeiter. Und die wichtigste externe Quelle ist der Kunde. Daneben gibt es noch andere interne und externe Quellen, ja, intern haben wir zum Beispiel da die Forschungs- und Entwicklungsabteilung, F+E, Forschung und Entwicklung. Extern haben wir natürlich neben den Kunden andere Märkte, das Ausland zum Beispiel. Ideen, die dort funktionieren, werden oft übertragen, und so weiter.

Und bei der Ideenproduktion, da gibt es verschiedene Verfahren, die wir uns im nächsten Video anschauen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produktinnovation, Ideengewinnung, Teil 1)

Bis dahin – Sie wissen, was jetzt kommt: Schauen Sie in meine Shop. Dort finden Sie die Lernhilfen, auf die Sie gewartet haben. Klicken Sie unter dem Video auf www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

 

© Dr. Marius Ebert

Produkthaftungsgesetz, Haftungsbegrenzung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Haftungsbegrenzung)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über das Produkthaftungsgesetz. Und hier geht es jetzt um die Haftungsbegrenzung.

Begrenzungen der Gefährdungshaftung (Produkthaftungsgesetz, Haftungsbegrenzung)

Produkthaftungsgesetz – wir haben gesehen: Die Grundidee ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Gefährdungshaftung ist eine Haftung ohne Schuld. Also ohne Vorsatz oder ohne Fahrlässigkeit kann man haften.

Aber es gibt auch eine Begrenzung beziehungsweise, wie wir gleich sehen werden, sogar mehrere.

  • Und zwar einmal gibt es eine zeitliche Begrenzung. Und zwar geregelt in Paragraf 13. Und zwar zehn Jahre nach Inverkehrbringung erlischt die Haftung für das produkt, das den Schaden verursacht hat, schauen wir uns gleich genauer an.
  • Und dann gibt es eine betragsmäßige Haftung. Und zwar bei Personenschäden. Da ist relevant der Paragraf 10. Wir werden sehen, dass wir dort eine Haftungshöchstgrenze finden. Und bei Sachschäden ist die Begrenzung nicht nach oben, sondern nach unten. Das ist der Paragraf 11. Dort gibt es eine Selbstbeteiligung.

Schauen wir in Gesetz, schauen wir ins Produkthaftungsgesetz rein:

  • Schauen wir zunächst in § 13 – „Erlöschen von Ansprüchen“. Was Erlöschen ist, werden wir genau noch in einem anderen Video betrachten, im Vergleich zu verjähren. Der, im Absatz 1, der Anspruch nach § 1, also der Anspruch gegen den Hersteller erlischt zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt, das den Schaden verursacht hat, in den Verkehr gebracht hat.
  • Dann die Sache mit den Personenschäden im § 10: Der Höchstbetrag von 85 Millionen Euro bei Personenschäden. § 10, Absatz 1: 85 Millionen, 1. § 10, Absatz 1.
  • Und im § 11 die Selbstbeteiligung von 500 Euro.

Ja, das war‘s schon wieder, beziehungsweise ergänzen wir noch eben unsere Übersicht: zehn Jahre nach Inverkehrbringung, Personenschäden 85 Millionen Euro Höchstgrenze, und hier § 11, 500 Euro Selbstbeteiligung.

Ja, das war‘s aber jetzt endgültig.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Haftungsbegrenzung)

Schauen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de, wenn Sie wissen wollen, wie es weitergeht mit diesen Videocoachings hier.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

Produkthaftungsgesetz, Einordnung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Einordnung)

Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und in dieser kleinen Videoserie geht es um das Produkthaftungsgesetz. Und dieses Produkthaftungsgesetz wollen wir jetzt zunächst einmal einordnen.

Drei Haftungs-Konstellationen (Produkthaftungsgesetz, Einordnung)

Und zwar Produkthaftungsgesetz, da steckt der Begriff Haftung drin. Und Haftung kann man, oder haften kennt kann man in Deutschland aus drei Konstellation heraus:

  • einmal aus Vertrag, wenn man also bestimmte vertragliche Vereinbarung nicht einhält, zum Beispiel zu spät liefert, schlechte Dinge liefert oder so etwas.
  • Dann aus Delikt. Das nennt man auch unerlaubte Handlung,
  • und aus Gefährdung. Aus Gefährdung, die Haftung aus Gefährdung.

Und diese beiden, also Haftung aus Vertrag und Haftung aus Delikt sind gedanklich verbunden durch den Begriff der Schuld. Schuld bedeutet Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Man haftet aus Vertrag und aus Delikt grundsätzlich bei Schuld.

Gefährdung ist die Haftung ohne Schuld. Man haftet, ohne dass man vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Und hier müssen wir nun einordnen das Produkthaftungsgesetz. Das heißt: Der Hersteller, was der Hersteller genau ist, schauen wir uns nächsten Video an, der Hersteller kann in einer in ein Haftungsproblem reinkommen, ohne dass er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das ist ein zentraler Grundgedanke dieser sogenannten Gefährdungshaftung, und das Produkthaftungsgesetz ist eine wichtige Ausprägung dieser Gefährdungshaftung.

Ja, schauen Sie, wie es weitergeht in unserer kleinen Videoserie.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Einordnung)

Schauen Sie auch unter www.spasslerndenk-shop.de. Dort baue ich Lernhilfen auf in Form von kleinen Videos wie dieses hier, um Ihnen zu helfen bei der Betriebswirtschaftslehre und auch bei der Juristerei.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert