Archiv für den Monat: November 2015

Negatives aktiviertes Eigenkapital

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Negatives aktiviertes Eigenkapital)

(…) jetzt Zusatzfrage: Was ist, wenn im Gegensatz zu gerade hier auf, wenn das hier das Eigenkapitalkonto ist, ich kürze mal ab: EK für Eigenkapital mit Soll und Haben, ja, hier natürlich immer Soll und Haben, aber das wissen Sie ja längst, wenn jetzt hier nichts mehr steht, was passiert denn dann mit dem Verlust, wenn das Eigenkapital gar nicht mehr da ist, wenn es schon aufgezehrt ist durch Verluste aus dem Vorjahr?

Vermögenswerte können Schulden nicht mehr decken (Negatives aktiviertes Eigenkapital)

Nun, dann haben wir ein negatives aktiviertes Eigenkapital. Das heißt: In diesem Fall würde auf in der Schlussbilanz auf der linken Seite Entschuldigung: auf der rechten Seite kein Eigenkapital mehr stehen, und auf der linken Seite, wenn das hier die Schussbilanz ist, würde hier auf der linken Seite dann auftauchen ein negatives aktiviertes Eigenkapital, auf der rechten Seite stünden dann nur noch Schulden, und das würde bedeuten, dass die Vermögenswerte des Unternehmens die Schulden nicht mehr decken. Das nennt man ein negatives aktiviertes Eigenkapital.

Wir buchen also den Verlust hier ein, so wie wir das immer machen, schauen Sie: hier haben wir das genauso gemacht, ja, der Verlust geht also auf diese Seite. Nur: Hier auf dieser anderen Seite ist gar nichts mehr, so dass wir, wenn wir das Konto abschließen, hier nun auf der rechten Seite des Eigenkapitals den EB, den Endbestand haben, in diesem Fall, dass das Eigenkapital aufgezehrt ist. Und dieser Endbestand wandert nun in die Schlussbilanz auf die linke Seite. Das ist kein gutes Zeichen – ein Sonderfall, den es aber in der Praxis gibt.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Negatives aktiviertes Eigenkapital)

Okay, das war’s.

© Dr. Marius Ebert

 

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nachvertragliches Wettbewerbsverbot)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und in diesem kleinen Lernvideo geht es um das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, also das Verbot, dem in diesem Fall ehemaligen Arbeitgeber Wettbewerb zu machen.

3 Bedingungen gem. §§ 74 ff HGB (Nachvertragliches Wettbewerbsverbot)

Zunächst einmal bleiben wir beim vertraglichen Wettbewerbsverbot, und das ist ganz klar. Das begründet sich aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber, dass er während des Arbeitsverhältnisses natürlich seinem Arbeitgeber nicht noch abends oder in irgendeiner Konstellation Wettbewerb macht. Diese Treuepflicht ist begründet im § 60 – und jetzt Achtung: – HGB. Handelsgesetzbuch ist eigentlich Sonderprivatrecht für Kaufleute. Nur, dieses Prinzip hat man ausgeweitet auf die Arbeitsverträge. Also während des Arbeitsvertrages ist es im Grunde klar, überrascht auch keinen, wundert auch keinen.

Hier geht es nun um das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, das heißt die Situation, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer trotzdem dem Arbeitgeber keinen Wettbewerb machen darf.

Faktisch ist das ein Branchenverbot, ja, faktisch bedeutet das, dass der Arbeitnehmer sich von der Branche, in der der Arbeitgeber agiert hat, zunächst einmal fernhalten muss.

Dieses nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist sehr verbreitet im Vertrieb, ist auch sehr verbreitet in der Forschung und Entwicklung. Andere Branchen haben da vielleicht noch nie was von gehört. Aber in manchen Branchen ist es verbreitet.

Und die Rechtsgrundlage sind die Paragrafen, die §§ 74 ff HGB, wieder das Handelsgesetzbuch, das Sonderprivatrecht für Kaufleute, das man auf die Arbeitsverhältnisse ausgeweitet hat. Die §§ 74 ff HGB.

Und dieses nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist nur unter engen Bedingungen zulässig, ja, das kann man nicht einfach so machen, sondern es ist an 3 Bedingungen geknüpft:

  • Es muss einmal sein schriftlich, ja, es das muss also schriftlich formuliert sein. Das steht im § 74, Absatz 1, HGB natürlich.
  • Dann muss es beinhalten, diese schriftliche Vereinbarung muss beinhalten eine sogenannte Karenzentschädigung. Eine Karenzentschädigung ist eine finanzielle Kompensation, denn Arbeitnehmer muss ja von irgendetwas leben in dieser Zeit. Wie lange der Zeitraum ist, werden wir in Punkt 10 noch sehen. Also der Arbeitgeber muss zahlen dafür, dass der Arbeitnehmer sich von der Branche fernhält.
  • Und das dritte ist: Dieses Wettbewerbsverbot, dieses nachvertragliche, muss befristet sein. Es darf nicht länger sein als maximal, maximal, das ist wirklich ein Maximalwert, maximal 2 Jahre. Bitte bedenken Sie, dass zwei Jahre heute sehr viel sind aufgrund der Dynamik. In zwei Jahren sind viele neue EDV-Systeme auf den Markt gekommen, haben sich ganze Branchen verändert. Die Dynamik ist heute sehr, sehr hoch in der Wirtschaft. Das heißt:  Zwei Jahre ist ein relativ langer Zeitraum. Diese Karenzentschädigung ist geregelt im § 74, Absatz 2, und die zeitliche Befristung ist geregelt im § 74a. Alles bezieht sich auf das HGB.

Letzter Hinweis: Unbedingt anwaltlichen Rat einholen! Diese Karenzentschädigung ist ebenfalls geregelt im § 74, Absatz 2. Also hier ist Höhe geregelt. Aber das ist nur ein gesetzlicher Richtwert, das heißt: Das unterliegt im Prinzip der Verhandlung. Ja, man verhandelt hier, und deswegen sollte man sich gegebenenfalls mit einem Anwalt hier beraten, ja, der Hinweis „Unbedingt anwaltlichen Rat einholen“, wenn Sie das also betrifft, ist das ja eine sehr wichtige, existenzielle Frage. Es gibt natürlich auch Möglichkeiten, das zu umgehen, indem Sie mit Strohmännern arbeiten, wenn Sie sich hier selbständig machen wollen, aber das ist ein anderes Thema. Das heißt: Was im § 74, Absatz 2 steht, ist ein Richtwert. Da steht, wie hoch die Karenzentschädigung sein muss. Das berechnet sich aus den letzten fünf Jahren, wieviel Sie da verdient haben. Deswegen: Anwaltlichen Rat oder, es muss nicht ein Anwalt sein, aber ein Experte, ja, holen Sie hier einen Experten hinzu, damit der Sie berät, denn es geht um eine wichtige existenzielle Frage.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nachvertragliches Wettbewerbsverbot)

Ja, im Folgenden in meinen Video-Coachings ist das alles hier wieder noch einmal aufgearbeitet, was ich handschriftlich entwicklungsorientiert reinschreibe. Ja, Sie sehen das Gleiche wie oben, nur eben sauberer gesetzt, kursiv gesetzt. Und dann folgt eine Zusammenfassung. Das Ganze ergebnisorientiert noch einmal nachzulesen. Ja, so sind meine Videocoachings aufgebaut. Wenn Sie das interessiert, schauen Sie bitte unbedingt unter www.spasslerndenk-shop.de – spasslerndenk, spass mit zwei „s“, lerndenk, www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Mündliche Prüfung, Vorbereitung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mündliche Prüfung, Vorbereitung)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in einer kleinen Videoserie über Prüfungstipps. Und in diesem Video geht es um die mündliche Prüfung.

Struktur vor Inhalt mit Mindmaps (Mündliche Prüfung, Vorbereitung)

Ich werde immer wieder gefragt: „Wie bereitet man sich richtig auf eine mündliche Prüfung vor?“ Und meine Antwort lautet: „Struktur vor Inhalt“.

Machen Sie sich die Struktur des Wissens klar, ehe Sie sich um die Inhalte kümmern. Struktur ist der Schlüssel. Struktur ist der Schlüssel für eine erfolgreiche mündliche Prüfung. Wenn Sie wissen, wo das Wissen hingehört, dann haben Sie schon fast gewonnen, denn ehe man zu inhaltlichen wirklichen Detailfragen kommt, ist die Prüfungszeit meistens schon abgelaufen.

So. Wie macht man das? – Eine wunderschöne Möglichkeit ist das Mindmapping. Schauen Sie mal: Das ist eine Applikation, die heißt Mindmeister – ist bis zu einem bestimmten Volumen kostenlos. Mindmeister – www.mindmeister.com geschrieben, „Meindmeister“ gesprochen. Hier haben Sie Ihr Prüfungsgebiet. Und jetzt gehen Sie erstmal hin zu den Hauptpunkten: Hauptpunkt 1, Hauptpunkt 2, ja, und von mir aus noch Hauptpunkt 3 zum Beispiel, ja. Das können wir natürlich jetzt auch alles hier farblich absetzen, farblich markieren, ja, Sie haben hier verschiedene Möglichkeiten. Und dann, wenn Sie sich klar gemacht haben, dass Ihr Prüfungsgebiet zwei wesentliche Hauptpunkte hat, sagen wir zum Beispiel: Investitionsrechnung gibt es statische Verfahren,  dynamische Verfahren, nur als Beispiel, dann kommt als nächstes hier Unterpunkt 1, und dann kommt Unterpunkt 2, ja, auch das hier natürlich kann man wieder größer machen, farblich markieren und was immer, ja.  Und bei Hauptpunkt 3 machen Sie genau das Gleiche: Unterpunkt 1, Unterpunkt 2, und so entsteht eine Struktur des Wissens, und dann erst kümmern Sie sich um die Inhalte. Struktur vor Inhalt.

Das war’s.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mündliche Prüfung, Vorbereitung)

Schauen Sie auch mal unter www.spasslerndenk-shop.dewww.spasslerndenk-shop.de. Hier entsteht ein Internet-Shop mit den verschiedensten Hilfsmitteln, ja. Spasslerndenk, das ist mein Logo hier mit dem Delphin. Spasslerndenk-Shop – www.spasslerndenk-shop.de. www.spasslerndenk-shop.de – schauen Sie unbedingt mal rein. Hier finden Sie diverse Lernhilfen.

Das war’s.

Dankeschön.

Mein Name ist Marius Ebert.

© Dr. Marius Ebert

 

Zipper und Partner: oh wie peinlich!

Wie bereits dargestellt, hatte ich über die Rechtsanwaltskanzlei Zipper und Partner in Schwetzingen eine Google-Bwertung abgegeben. Nun stelle ich fest, dass Zipper und Partner – offensichtlich in dem peinlichen Versuch einer Kompensation – eine Beurteilung über sich selber abgeben hat. Natürlich mit 5 Sternen.

Hier ein Bildschirmfoto:

Zipper und Partner

Die Peinlichkeit wird weiter gesteigert dadurch, dass man bei Zipper und Partner die Rechtschreibung wohl nicht so gut beherrscht und das Word “top” (im Sinne von “Spitze”) mit zwei “p” schreibt, also als “topp”… Na, nicht so wichtig, ein Anwalt muss sich ja nur selten schriftlich äußern und deswegen ist das Beherrschen der Rechtsschreibung für diesen Beruf ja nicht so wichtig :-)…

Natürlich hat Google diesen Beitrag inzwischen wieder gelöscht. Was Zipper und Partner offensichtlich nicht wissen: Es gibt nur einen einzigen Weg  mit negativen Bewertungen umzugehen. Dieser Weg lautet: Dem Ganzen echte, positive Bewertungen von zufriedenen Kunden entgegen zu setzen. Wenn man welche hat…

Zipper & Partner, NIE WIEDER, Teil 1, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER; Teil 2, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER, Teil 3, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER; Teil 4, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, Oh wie peinlich

RA Manfred Zipper: es steht schlecht um ihn

RA Manfred Zipper: massiver Gedächtnisverlust

RA Manfred Zipper: chaotische Mandantenverwaltung

RA Manfred Zipper: die Masche mit den Bewertungen

Motivationsprogramm, Erfolgskontrolle

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Motivationsprogramm, Erfolgskontrolle)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie zeige ich, wie man Lösungen generiert für Prüfungsfragen. Hier geht es um ein Motivationsprogramm, und zwar ein Motivationsprogramm für den Außendienst. Und man soll nun 3 Möglichkeiten der Erfolgskontrolle nennen.

3 Möglichkeiten der Erfolgskontrolle (Motivationsprogramm, Erfolgskontrolle)

Ja, denken Sie daran, ich habe es mehrfach erwähnt: „Nennen“, da genügt oft ein Wort, „erläutern“ geht weiter, erfordert ganze Sätze und Beispiel. Also 3 – Strukturzahl 3, drei Möglichkeiten der Erfolgskontrolle nennen.

Nun, da stelle ich mir vor: Ich bin hier Geschäftsführung, ich habe ein Motivationsprogramm für den Außendienst entwickelt, habe das umgesetzt und möchte jetzt wissen, ob das funktioniert hat.

  • So, das erste, worauf ich gucke, ist wahrscheinlich Umsatzsteigerung. Denn der Außendienst, das sind schließlich die Leute, die die Kunden besuchen und die Produkte verkaufen. Also gibt es durch dieses Motivationsprogramm eine Umsatzsteigerung?
  • Dann könnte ich auch mal schauen den Branchenvergleich. Ich mache einen Branchenvergleich. Ich schaue also auf andere Unternehmen, was die mit einer mit einem entsprechend gleich großen Außendienst oder pro Verkäufer leisten. Ich schaue also auf Kennzahlen, die branchenüblich sind.
  • Und das dritte: Ich mache eine sehr genauere Verhaltensbeobachtung. Ich beobachte, ja, das ist besser als befragen, ja, ich beobachte sehr genau, wie sich der Außendienst durch dieses Motivationsprogramm verhält, denn es kann auch manchmal sein, dass ein solches Motivationsprogramm nicht das erreicht, was es erreichen soll. Ja, das gibt es sogar relativ häufig, dass man sich andere Dinge vorgestellt hat, als danach herauskommt. Deswegen beobachte ich sehr genau das Verhalten, und das ist natürlich ein vielfältiges Verhalten. Ich beobachte die Kundenbesuche, also die Kundenfrequenz, ja, wie oft werden die Kunden besucht. Ich beobachte die Abschlüsse im Erst-, Zweit-, Drittbesuch und schaue hier vor allem auf Veränderungen, ja, was hat sich hier verändert? Veränderungen – ich beobachte also Veränderung.

OK, das war‘s für dieses Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Motivationsprogramm, Erfolgskontrolle)

Wollen Sie lernen, ohne zu leiden, dann gehen Sie zu www.spasslerndenk-shop.de – Ihre Adresse für leichtes, motivierendes, effektives, effizientes Lernmaterial. Zum Lernen braucht man gutes Handwerkszeug. Kein Handwerker würde mit dem Handwerkszeug arbeiten, mit dem viele Menschen lernen, ja. Also sehen Sie zu, dass Sie gutes Handwerkszeug haben: www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

© Dr. Marius Ebert