Archiv für den Monat: Juli 2015

Hersteller nach Produkthaftungsgesetz

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Hersteller nach Produkthaftungsgesetz)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und wir sind in einer kleinen Video-Serie über das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

Wer ist Hersteller? (Hersteller nach Produkthaftungsgesetz)

Und wir haben schon gesehen dem anderen Video, dass der Grundgedanke des Produkthaftungsgesetzes die sogenannte Gefährdungshaftung ist. Und die Gefährdungshaftung ist die Haftung ohne Schuld, ja, Haftung ohne Schuld. Es reicht, dass man gefährdet hat.

Und jetzt ist die Frage: Wer haftet denn nach diesem sehr weit reichenden Haftungsprinzip? – Und die Antwort ist: Es ist die Haftung des Herstellers.

Und wer ist der Hersteller? – Die Antwort liefert § 4a im Produkthaftungsgesetz. Und das schauen wir uns jetzt mal etwas genauer an. Wir schauen wie wir in § 4 rein, hier ist der § 4. Struktur wahrnehmen: 1, 2, 3 Absätze, und hier ist es definiert: „Hersteller im Sinne dieses Gesetzes (also Produkthaftungsgesetz) ist, wer das denn Produkt. ein Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.

Als Hersteller gilt ferner,  wer ein Produkt […,] (zu diversen Zwecken hier) in den europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.“

Und Absatz 3: „Kann der Herstellers des Produktes nicht festgestellt werden, so gilt jeder Lieferant (jeder Lieferant!) als […] Hersteller, es sei denn dass er dem Geschädigten innerhalb eines Monats den Hersteller […] benennen kann.“

Also, fassen wir zusammen: Wer ist Hersteller nach Produkthaftungsgesetz?- Wir haben schon gesehen: Die Definition ist sehr weitreichend in jenem § 4. Wer ist also Hersteller? Fassen wir noch mal zusammen, was das Gesetz besagt. Es sind im Wesentlichen drei Personengruppen:

  • Einmal der Produzent, und zwar Produzent, wir haben gesehen: Produzent des Endprodukte, eines Grundstoffes oder auch der Produzent von Teilen des Endproduktes. Der ist also der Hersteller im klassischen Sinne.
  • Es gilt auch als Hersteller der, der seine Marke oder ein sonstiges Zeichen anbringt. Auf Neudeutsch nennt man das: Wer gelabelt hat, also wer sein Label angebracht hat und sich damit als Hersteller ausgibt. Das gibt es ja sehr oft, dass irgendwelche Teile irgendwo Asien gefertigt werden und hier nur die deutsche Marke draufgeklebt wird. Also wer gelabelt hat, gilt auch als Hersteller.
  • Und der Einführer in die EU, wer es in den europäischen Wirtschaftsraum, also in die EU verbracht hat.
  • Und eventuell, haben wir gesehen, jeder Lieferant, ja, eventuell jeder Lieferant. Wenn das alles hier versagt, ja, wenn der Produzent, der, der gelabelt hat oder der Einführer in die EU nicht auszumachen ist, dann eventuell jeder Lieferant laut Absatz 3 in jenen §4 Produkthaftungsgesetz.

Ja, das war‘s schon wieder.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Hersteller nach Produkthaftungsgesetz)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

© Dr. Marius Ebert

 

Handlungskosten

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Handlungskosten)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Wir klären in diesem Video den Begriff Handlungskosten.

Online geringere Handlungskosten als offline (Handlungskosten)

Und das ist eigentlich ganz schön vom Wort, weil einmal hier mit ein bisschen Fantasie Hand, Handel und Handlung.

Handlungskosten sind die Kosten, die man braucht damit der Handel handeln kann.

Und was sind das für Kosten? Was sind die Handlungskosten? – Nun, das ist eine ganze Reihe:

  • Das sind zum Beispiel die Raumkosten,
  • dann sind das natürlich die Lagerkosten
  • dann sind das die Personalkosten
  • dann sind das Verpackung
  • und Abschreibungen – ja, alles Kosten, ja,
  • vielleicht noch Werbungskosten, Kosten für Werbung, Werbungskosten,

Alles Kosten, die der Handel hat, um handeln, das heißt verkaufen zu können.

Und jetzt die interessante Tendenz: Im Online-Handel sind die Handlungskosten extrem gering, das heißt: Wenn wir hier offline haben und wir haben online, dann sinken die Handlungskosten dramatisch, ja, sie sinken dramatisch, wenn wir von offline, von einem Offline-Geschäft zu einem Online-Geschäft gehen. Die Handlungskosten sind dramatisch geringer. Das heißt: Die Einstiegsbarriere ist nicht mehr so hoch, um online einen Handel aufzubauen.

Ja, das ist eine interessante Perspektive.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Handlungskosten)

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Mein Name ist Marius Ebert.

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© Dr. Marius Ebert

 

Handelsvertreter u. Handelsmakler

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Handelsvertreter u. Handelsmakler)

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung – alles, was Sie tun müssen, ist unter dem Video auf den Link zu klicken und Ihre E-Mail einzutragen, damit ich Ihnen die Geheimnisse der Lösungsfindung schicken kann.

Unterschiede in Regelmäßigkeit und Bezahlung (Handelsvertreter u. Handelsmakler)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und in diesem Video schauen wir uns mal an die Begriffe Handelsvertreter und Handelsmakler.

Beide sind zunächst einmal im HGB geregelt. Das ist eine Gemeinsamkeit. Und zwar der Handelsvertreter ist geregelt in § 84 und der Handelsmakler in § 93 und den folgenden.

  • Der Handelsvertreter handelt im fremden Namen für fremde Rechnung regelmäßig. Man hätte ihn wirklich besser Handelsvertreter statt Handelsvermittler genannt, denn das ist seine Aufgabe: Er vermittelt regelmäßig Handelsgeschäfte zwischen zwei Partnern. Er macht das für fremden Namen und fremde Rechnung regelmäßig. Er erhält dafür eine Provision.
  • Und der Handelsmakler macht genau das gleiche. Der macht es in fremdem Namen für fremde Rechnung, aber unregelmäßig. Er macht es gelegentlich und erhält dafür eine Courtage.

Der wesentliche Unterschied liegt also hier: Der Handelsmakler handelt gelegentlich, und das Geld, das er bekommt, heißt nicht Provision, wie beim Handelsvermittler,  also beim Handelsvertreter offiziell, sondern heißt Courtage.

Ja, das war‘s schon wieder.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Handelsvertreter u. Handelsmakler)

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© Dr. Marius Ebert

 

Handelsregister, Publizität

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Handelsregister, Publizität)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Wir betrachten  das Handelsregister, und zwar im Zusammenhang mit dem Handelsregister die sogenannten negative Publizität und die positive Publizität.

Positive und negative Publizität (Handelsregister, Publizität)

Publizität bedeutet, dass etwas veröffentlicht ist. Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben. Und das bedeutet, dass man auf das Handelsregister vertrauen können darf.

Positive Publizität bedeutet: Das, was eingetragen ist, muss ein Dritter sich gegenüber gelten lassen.

Und das, was nicht eingetragen ist, braucht ein Dritter nicht sich gegenüber gelten zu lassen.

Das ist der Unterschied: Positive Publizität, ich sag‘s nochmal, das, was eingetragen ist, gilt. Was eingetragen ist, gilt. Und negative Publizität bedeutet: Was dort nicht steht, gilt nicht.

Und das Ganze gilt natürlich immer nur bei Gutgläubigkeit. Das heißt: Wenn dort etwas nicht steht, zum Beispiel dass eine Prokura gelöscht ist, aber jemand weiß das, dann ist er nicht mehr gutgläubig, und dann er sich natürlich nicht darauf berufen.

Das war’s.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Handelsregister, Publizität)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert