Archiv für den Monat: Juni 2015

Grundansatz für die Bilanz

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundansatz für die Bilanz)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und es geht in diesem Video um so etwas wie einen Grundansatz, um eine Bilanz zu verstehen, also Grundansatz für die Bilanz.

Ansatz und Bewertung (Grundansatz für die Bilanz)

Und ich möchte einfach zwei Begriffe einführen, von denen ich glaube, dass sie sehr helfen, eine Bilanz zu verstehen,

  • und zwar einmal den Begriff Ansatz, ich erkläre das sofort,
  • und dann zweitens den Begriff Bewertung.

Bilanz funktioniert nach zwei Grundüberlegungen:

  • erstens Ansatz, das ist die Frage: „Was muss überhaupt in die Bilanz?“,
  • und dann, wenn ich mich entschlossen habe, es in die Bilanz aufzunehmen: “Wie bewerte ich es?“

Zwei Schritte, um eine Bilanz zu bauen: „Was muss rein?“ und „Wie bewerte ich es?“

So, und die Antwort auf die Frage „Was muss ich aufnehmen?“, Ansatz, lautet zunächst einmal: Alles. Das HGB, das hier relevant ist, sagt: „Sämtliche Vermögensgegenstände, sämtliche Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge müssen in den Jahresabschluss rein.“ Allerdings stimmt das gar nicht so richtig. Es ist eben doch nicht alles. „Alles, Komma, aber…“ müsste man sagen. Und „aber“ bedeutet: § 248, Absatz 2. Schauen Sie da mal rein im HGB,  im Handelsgesetzbuch, denn da steht zum Beispiel: Marke darfst du nicht. Kundenliste, ja, kann ein erheblicher Wert sein, eine Liste der Kunden, die immer wieder bei uns kaufen, denen wir nur mal ein Sonderangebot schicken, und dann kauft wer ein Teil, ist ein Wert, weil er einen Cashflow bringt. Darfst du nicht aktivieren. Ja, es sind noch einige Punkte, die man laut § 248, Abs. 2 nicht aktivieren darf. Das sind die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte, die nur sehr eingeschränkt aktiviert werden dürfen. Also alles, aber bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte nicht.

Und die zweite Frage ist dann die Frage der Bewertung. Und bei der Bewertung gibt es grundsätzlich mehr Möglichkeiten. Ja, wenn wir dann mal ganz strukturell und von außen schauen, gibt es bei der Bewertung mehr Möglichkeiten als beim Ansatz. Beim Ansatz haben wir keinen Spielraum. Alles Materielle müssen wir, das Immaterielle halt teilweise nicht, teilweise können wir – lesen Sie den § 248, aber alles Materielle, sämtliche Vermögenswerte, sämtliche Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwände und Erträge, ja, muss alles in das HGB in  den Jahresabschluss rein laut HGB. Bei der Bewertung haben wir mehr Möglichkeiten. Ich will nur mal kurz so ein, zwei aufzeigen.

  • Zum Beispiel haben wir die Möglichkeit, die GWG-Abschreibung zu machen. Schauen Sie in die entsprechenden Videos. Ich kann also einen Vermögenswert im Jahr der Anschaffung, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt, sofort voll abschreiben schon im Jahr der Anschaffung. Obwohl ich ihn vielleicht drei, vier, fünf Jahren nutze, kann ich im Jahr der Anschaffung voll abschreiben.
  • Oder ich habe die Wahl zum Beispiel zwischen LIFO, Last In First Out, und FIFO. Das kann zu Unterschieden führen in der Bewertung.

Bei der Bewertung habe ich also mehr Möglichkeiten, als beim Ansatz.

Ich hoffe, dieses Video hilft, um zunächst einmal eine Brille oder einen Wertmaßstab, Kriterien zu haben, um sich einer Bilanz überhaupt zu nähern. Also Ansatz: „Was muss rein?“ und Bewertung: „Wie bewerte ich?“.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundansatz für die Bilanz)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

GP, FP Netzplan, Prüfungsfrage

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GP, FP Netzplan, Prüfungsfrage)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. Hier geht es darum, Prüfungsstoff aufzubereiten in Frage- und Antwortform. Hier eine Frage aus der Ablaufplanung, und zwar aus dem Netzplan. Netzplan ist ein Instrument der zeitlichen Ablaufplanung. Und zwar soll man hier nun erklären den Unterschied zwischen der gesamten Pufferzeit und der freien Pufferzeit.

Unterschied im Bezug (GP, FP Netzplan, Prüfungsfrage)

Und der Unterschied ist ganz klar mit einem Wort erklärt: Das ist der Bezug.

Worauf bezieht sich die gesamte Pufferzeit? – Die gesamte Pufferzeit bezieht sich auf das gesamte Projekt. Schauen Sie: gesamte Pufferzeit, gesamtes Projekt. Gesamte Pufferzeit ist die Pufferzeit, die ein Vorgang hat, ohne dass das gesamte Projekt verzögert wird. Ohne dass das gesamte Projekt verzögert wird. Das ist die gesamte Pufferzeit.

Die freie Pufferzeit hat einen anderen Bezug. Sie bezieht sich auf den Nachfolger. Die freie Pufferzeit ist die Pufferzeit, die ein Vorgang hat, ohne dass der Nachfolger gestört wird. Ich benutze diesen etwas saloppen Ausdruck, gestört wird. Ungestört heißt: Er kann seine früheste Anfangszeit einhalten. Das heißt: Er wird nicht gestört. Er kann seine früheste Anfangszeit einhalten. Der Nachfolger kann frühest möglich beginnen. Und wenn zwischen dieser Zeit, also der frühesten Endzeit des Vorgängers und der frühesten Anfangszeit des Nachfolgers, wenn da noch was dazwischen liegt, früheste Endzeit des Vorgängers minus früheste Anfangszeit des Nachfolgers. Das heißt: Die frühe Endzeit des Vorgängers ist zum Beispiel 8, und die früheste Anfangszeit des Nachfolgers ist 10, wenn hier also was dazwischen liegt, man müsste also die Formel im Grunde umstellen, man müsste sagen FAZ Nachfolger minus früheste Endzeit Vorgänger, also 10 minus 8, dann ist die freie Pufferzeit 2. Also die Formel lautet FAZ Nachfolger minus FEZ Vorgänger also hier genau umgekehrt, wie ich das hier hingeschrieben habe, FAZ des Nachfolgers minus FEZ Vorgänger, während bei der gesamten Pufferzeit die Formel ja anders aussieht. Wenn das hier ein Knoten ist und ich verkürze das jetzt mal auf die wesentlichen Elemente: früheste Anfangszeit, früheste Endzeit, späteste Anfangszeit, späteste Endzeit – FAZ, FEZ, SAZ, SEZ. dann ist die Formel für die gesamte Puffer Zeit SAZ minus FAZ, oder SEZ minus FEZ. Oder, wohlgemerkt.

Hier ist die Trennung, hier ist die gesamte Pufferzeit, hier die freie Pufferzeit.

So. Das heißt also: Bei der gesamten Pufferzeit werden die nur die Zeiten innerhalb eines Knotens verwendet. Während man bei der freien Pufferzeit die früheste Anfangszeit des Nachfolgers braucht, um die freie Pufferzeit zu berechnen. Frei heißt autonom.

Das heißt: Hier der berechnete Vorgänger kann autonom, das heißt selbstständig handeln, ohne dass es jemand anders überhaupt stört und interessiert.

Okay, das war’s für diesen Sachverhalt.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GP, FP Netzplan, Prüfungsfrage)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

GmbH, Merkmale

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GmbH, Merkmale)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich greife in diesem Video wieder eine Prüfungsfrage auf. Und zwar wird hier gefragt nach den Merkmalen, 5 soll man nennen, einer GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 5 Merkmale will man in dieser Prüfung wissen.

5 Merkmale einer GmbH (GmbH, Merkmale)

  • Nun, zum Einen: Die GmbH ist eine juristische Person. Eine juristische Person ist ein künstlicher Mensch, das heißt diese juristische Person hat eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann selber klagen und verklagt werden. Sie muss sich dann vertreten lassen durch einen Geschäftsführer.
  • Dann: Für die Gründung braucht man einen, ein Gründer. Es heißt hier oben „Gesellschaft“, das ist ein bisschen missverständlich. Da stellt man sich mindestens 2 vor, besser noch mehr. In Wahrheit kann eine Ein-Mann-GmbH gründen – bisschen widersinnig, aber so ist es nun mal. Eine Ein-Mann-GmbH funktioniert.
  • Und dann der nächste Punkt ist die Haftung. Die Haftung ist beschränkt, und zwar auf das Gesellschaftsvermögen. Es haftet das gesamte Gesellschaftsvermögen, nicht haftet das Privatvermögen der Gesellschafter. Die haftungsbeschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. „Gesellschaften mit auf das Gesellschaftsvermögen beschränkter Haftung“ müsste es eigentlich richtig heißen. Es gibt da sehr viele Missverständnisse. Ich habe da Videos zu produziert. Wenn Sie das jetzt im Moment hier verwirrt, weil Sie anderes glauben, dann schauen Sie die anderen Videos.
  • Dann braucht es zur Gründung einen Notar, und es braucht zur Gründung die Eintragung ins Handelsregister. Die Eintragung ins Handelsregister ist er Geburtsakt, das heißt erst wenn die GmbH ins Handelsregister eingetragen ist, dann ist sie wirklich da. Vorher ist sie eine GmbH iG, eine GmbH in Gründung. Die Gründung mit dem Notar und die Eintragung ins Handelsregister ist mit Kosten verbunden. Auch das ist noch ein Merkmal, das man erwähnen sollte.

So, und ich denke, damit hat man diese Prüfungsfragen umfassend beantwortet.

Vielen Dank.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GmbH, Merkmale)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankschön.

© Dr. Marius Ebert