Archiv für den Monat: März 2013

Gepr. Betriebswirt/in IHK: Bilanzen/Steuern, Teil 1

Wie schon dargelegt, ist der Betriebswirt/in IHK eine Generalistenausbildung. (Hier finden sich diese grundsätzlichen Dinge für den Betriebswirt/in IHK.) Zwei Charaktertypen  muss der Betriebswirt IHK oder die Betriebswirtin IHK vereinen: der extrovertierte, kontaktfreudige menschenorientierte Typ und der eher introvertierte "Zahlentyp". Erstgenannter hat sein Stärken insbesondere im Fach "Marketing-Management" vom Betriebswirt/in IHK, während letztgenannter eher im Gebiet "Bilanzen/Steuern" auftrumpfen kann.

In dieser Artikelserie soll dem angehenden Betriebswirt/in IHK dadurch geholfen werden, dass ihm das Gebiet "Bilanzen/Steuern" näher gebracht wird.  Wir beginnen mit der…

Buchführungspflicht und Aufstellungspflicht (Bilanzen/Steuern vom Betriebswirt/in IHK)

Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann  verpflichtet, Bücher zu führen. Nach § 242 HGB hat er eine Bilanz, sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen.  Auch wenn man die Schwellenwerte der Abgabenordnung übersteigt, wird man buchführungspflichtig, ohne Kaufmann zu sein.

 

Obwohl der Betriebswirt/in IHK "eigentlich" das Wissen über die Kaufmannseigenschaft schon mitbringen sollte, zeigt die praktische Erfahrung, dass dieses Gebiet oft nicht richtig verstanden wurde. Deswegen die  Frage:

Wer ist Kaufmann?

 

Kaufmann ist nach § 1 HGB jeder Gewerbetreibende, dessen Unternehmen einen "nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert". Liegt also eine entsprechende Größenordnung vor, so ist der Betreffende automatisch Kaufmann. Daneben gibt es noch den Kann-Kaufmann lt. §§ 2 u. 3 HGB und den Formkaufmann lt. § 6 HGB.

 

Nun muss der Betriebswirt/in IHK eine grundsätzliche strukturelle Unterscheidung erkennen und verstehen:

Zweiteilung des HGB

 

Das HGB unterteilt seine Vorschriften für die Rechnungslegung in zwei Abschnitte: die §§ 238 bis 263 HGB gelten für alle Kaufleute. Die §§ 264 ff. gelten ergänzend für Kapitalgesellschaften. Eine Personen-gesellschaft hat also prinzipiell weniger strenge Vorschriften zu beachten, als eine Kapitalgesellschaft, es sei denn die Personen-gesellschaft ist besonders groß. In diesem Falle muss sie nach den Vorschriften des Publizitätsgesetzes bilanzieren.

 

Auch hier bietet sich wieder ein Exkurs an um für den angehenden Betriebswirt/in IHK noch einmal  den Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu wiederholen:

Gesellschaftsformen

 

Bei den Kapitalgesellschaften steht die kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund, während Personen-gesellschaften sich eng an den beteiligten Personen orientieren. Deswegen berührt es bei der Personengesellschaft das gesamte Gesellschaftsverhältnis, wenn die Gesellschafter wechseln. Bei der Kapitalgesellschaft hingegen berührt ein Wechsel der Gesellschafter den Bestand der Gesellschaft nicht.

Personengesellschaften sind die Einzelunternehmung, die BGB-Gesellschaft, auch Gesellschaft bürgerlichen Rechts genannt, die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) die GmbH und Co. KG und die stille Gesellschaft.

Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft, die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien), die GmbH und die eingetragene Genossenschaft.

Arten von Bilanzen (Bilanzen/Steuern vom Betriebswirt/in IHK)

 

Nun zurück zum Fachgebiet "Bilanzen/Steuern vom Betriebswirt/in IHK. Wir können verschiedene Arten von Bilanzen mit unterschiedlichen Aufgaben unterscheiden.

 

Aufgabe der Handelsbilanz ist  es einmal, die verschiedenen Adressaten zu infor-mieren und ihnen Rechenschaft abzulegen. Diese Adressaten sind z. B. die Gläu-biger, die Anteilseigner, die Arbeitnehmer, die Kunden und Lieferanten usw. Zum zweiten dient die Handelsbilanz der Gewinnermittlung.

 

Aufgabe der Steuerbilanz ist es, den zu versteuernden Gewinn zu ermitteln. Adressat ist das Finanzamt.

 

Der Konzernabschluss (= Jahresabschluss eines Konzerns) hat lediglich eine Infor-mationsfunktion. Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich nicht  aus dem Konzernabschluss, sondern aus den einzelnen Steuerbilanzen der Unternehmen, die zum Konzern gehören.

 

Und nun kommt die Antwort auf eine mögliche Prüfungsfrage des Betriebswirts IHK. "Was gehört zum Jahresabschluss?" Antwort: "Das kommt darauf an…". Der Betriebswirt/in IHK muss erkennen, dass er oft keine "mathematische Präzision" erwarten kann. Hier also das, worauf es ankommt:

Bestandteile des Jahresabschlusses (§ 242, 264 HGB)

Was zum Jahresabschluss gehört, richtet sich nach der Gesellschaftsform.

Bei einer Personengesellschaft gehören dazu die Bilanz und die GuV. (§ 242 (3) HGB.)

Bei einer Kapitalgesellschaft gehören zum Jahresabschluss die Bilanz, die GuV, der Anhang und der Lagebericht. Der Anhang gibt Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz. Der Lagebericht gibt Auskunft z. B. über Investitionsvorhaben usw.  (§ 264 (1) HGB).

Vollständigkeit des Jahresabschlusses (Prüfungsgebiet "Bilanzen/Steuern" vom Betriebswirt/in IHK)

 

Nach § 246 HGB muss der Jahresabschluss grundsätzlich sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten.

 

Und hier muss nun der angehende Betriebswirt/in IHK die nächste Struktur erkennen. Der § 246 HGB gibt den roten Faden für die nächsten Gliederungspunkte vor. Es beginnt mit den "Vermögensgegenständen":

 

Begriff des Vermögensgegenstandes

Der Begriff "Vermögensgegenstand" wird im Gesetz nicht definiert. In der Wissen-schaft  hat sich herausgebildet, dass drei Eigenschaften erfüllt sein müssen:

                                   wirtschaftlicher  Wert

                                   selbständig bewertbar

                                   einzeln veräußerbar (d. h. verkehrsfähig).

 

Begriff der Schulden

 

Schulden werden entsprechend definiert als:

                   Belastung des Vermögens (bestehend oder sicher  erwartet)                                                       

                   Leistungsverpflichtung (rechtlich o. wirtschaftlich

                   begründet)

                   selbständig bewertbar (d. h. insbesondere klar ab-

                   grenzbar vom allgemeinen Unternehmerrisiko).

Begriff der Rechnungsabgrenzungsposten (aus dem Gebiet "Bilanzen/Steuern" vom Betriebswirt/in IHK)

 

Der Bilanzstichtag schneidet willkürlich in laufende Geschäftsvorgänge hinein. So kann es passieren, dass einmal die Unternehmung Rechnungen  für Aufwendungen schon bezahlt hat, die erst das nächste Geschäftsjahr betreffen. Zum zweiten kann es sein, dass die Unternehmung Einzahlungen schon erhalten hat, die erst Erträge des nächsten Jahres sind. Durch die Rechnungsabgrenzungsposten soll eine periodengerechte Abgrenzung  dieser Geschäftsvorfälle in der GuV erfolgen. Die GuV ist ja bekanntlich eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen und nicht  von Einzahlungen und Auszahlungen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARA) kennzeichnen Aufwendungen, die unser Unternehmen bereits im alten Geschäftsjahr gezahlt hat, z. B. die im voraus bezahlte Miete für die Lagerhalle. ("Auszahlung jetzt, Aufwand später"). Das Video erklärt es:

 

 

Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRA) kennzeichnen Erträge, die an unser Unternehmen bereits im alten Geschäftsjahr bezahlt wurden, z. B. im voraus erhaltene Zinsen für einen vom Unternehmen gewährten Kredit. ("Einzahlung jetzt, Ertrag später").

Weil die Rechnungsabgrenzungsposten gewährleisten, dass vorab geleistete oder empfangene Zahlungen periodengerecht in die GuV des nächsten Jahres herübergeleitet werden, nennt man sie auch "transitorische Posten" (transire, lateinisch = hinübergehen).

 

Wir sehen: Bei diesem Prüfungsstoff muss der angehende Betriebswirt IHK und die angehende Betriebswirtin IHK andere Gehirnregionen aktivieren, als im Fach "Marketing Management". Hier sind auch Hilfen für das Prüfungsfach "Internationale Wirtschaftsbeziehungen" vom Betriebswirt/in IHK.

 

                                                                 © Dr. Marius Ebert

 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Grundbuch, Bedeutung

ARVE Error: need id and provider

Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Schnell-Lernsystem

 

 Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über das Grundbuch und die dort eingetragenen Belastungen. Hier geht es um das Grundbuch selber, und zwar um seine Bedeutung. Und was ist die Bedeutung des Grundbuchs? Das Grundbuch fungiert als Stellvertreter für das Grundstück, also für Immobilien, Dinge, die man nicht bewegen kann. Und dafür braucht man einen Stellvertreter, wenn man zum Beispiel das Eigentum übertragen will oder wenn man die Immobilie belasten möchte.

 

Das Grundbuch selber ist ein Verzeichnis und hat seine Bedeutung dadurch, dass es ein Verzeichnis aller Grundstücke des Amtsgerichtsbezirks ist. Die Bedeutung liegt darin, dass wir in diesem Bereich der Grundstücke des Landes Rechtssicherheit haben. Zum Beispiel müssen der Eigentümer oder Veränderungen der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen sein. Das schreibt das Sachenrecht im BGB zwingend vor. Und wo ist das Grundbuch zu finden? Beim Grundbuchamt. Also danach würde man dann fragen: Wo ist denn hier das Grundbuchamt? Es ist beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichtsbezirks.

 

In dem nächsten Video klären wir dann, wer einsehen darf, was öffentlicher Glaube des Grundbuchs bedeutet, also wir werden diesen Begriff der Rechtssicherheit noch ein bisschen weiter detailliert betrachten.

 

Wollen Sie lernen, ohne zu leiden, dann gehen Sie jetzt zu www.spasslerndenk-shop.de. Dort gibt es bereits sehr, sehr viele Lernhilfen, die sich an den Sinnesorganen orientieren, also hören, anfassen und sehen, den Stoff vor allem entwicklungsorientiert sehen. Ich nenne das Videocoaching. Schauen Sie also unbedingt in den Shop.

 

Mein Name ist Marius Ebert, vielen Dank.

Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Grundbuch, Beschränkungen aus Abteilung II

ARVE Error: need id and provider

 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Schnell-Lernsystem

 

Hallo, mein Name ist Marius Ebert und wir sind in einer kleinen Videoserie über Dinge, die in Abteilung II und in Abteilung III im Grundbuch stehen.

 

Hier ist nun gefragt nach Beschränkungen aus Abteilung II. Im anderen Video haben wir die Lasten behandelt. Beschränkungen aus Abteilung II im Grundbuch. Und wir sollen eine der Beschränkungen erläutern. Da ist der Insolvenzvermerk und da ist der Zwangsversteigerungsvermerk. Eine davon sollen wir erläutern, nehmen wir den Insolvenzvermerk. Insolvenzvermerk bedeutet, dass nur der Insolvenzverwalter verfügen kann. Das ist die Auswirkung des Insolvenzvermerks, eingetragen in Abteilung II im Grundbuch, dort wo die Lasten und Beschränkungen stehen, außer das, was in Abteilung III steht, nämlich die Grundpfandrechte. Das ist die Struktur des Grundbuchs, an dieser Stelle auch gleich noch einmal mit erläutert.

 

Wollen Sie lernen, ohne zu leiden? Dann gehen Sie jetzt zu www.spasslerndenk-shop.de. Täglich entdecken mehr Menschen diese neuen oder neuartigen Wege, für Sie wahrscheinlich sehr neuen Wege des Lernens, und sind begeistert, wie viel Zeit sie sparen und wie verständlich und klar die Dinge plötzlich werden. www.spasslerndenk-shop.de

 

Mein Name ist Marius Ebert. Vielen Dank! 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Blogbeitrag als Audio-Datei zum Herunterladen

 

 

Betriebswirt/in IHK, Prüfung Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Zur Prüfung zum Betriebswirt/in IHK gehört das Fach "Internationale Wirtschaftsbeziehungen". Der Betriebswirt/in IHK-Prüfungskandidat hat dafür 150 Minuten Zeit. Wie immer sind maximal 100 Punkte erreichbar. Das bedeutet, dass man für eine 10 Punkte Aufgabe 15 min Zeit hat. Hier: Weitere Inhalten zu diesem Prüfungsfach für den Betriebswirt/in IHK.

In diesem Fachgebiet zeigt der Betriebswirt/in IHK sein internationales Profil. Während hier  – genauso wie sonst – die üblichen Regeln der Distribution gelten, die dem Betriebswirt/in IHK bereits aus dem Fach "Marketing Management" bekannt sind, gibt es im internationalen Handel einige Sonderformen, die in diesem Artikel betrachtet werden: 

Betriebswirt/in IHK: Sonderformen der Distribution im Außenhandel, Überblick

Sonderformen des Außenhandels sind der grenzüberschreitende Veredelungsverkehr, die Lizenzfertigung einschließlich des Franchising, die Direktinvestition, die Kooperation, die Kompensationsgeschäfte und die Auslandsprojektgesellschaften.

Grenzüberschreitende Veredelung (Betriebswirt/in IHK, Fach Internationale Wirtschaftsbeziehungen)

Veredelung bedeutet, eine Ware zu bearbeiten, verarbeiten oder auszubessern. Der Betriebswirt/in IHK muss im grenzüberschreitenden Veredelungsverkehr unterscheiden in den aktiven und den passiven Veredelungsverkehr. Beim aktiven Veredelungsverkehr wird eine Ware ins Inland eingeführt und danach wieder exportiert. Beim passiven Veredelungsverkehr ist es umgekehrt. Hier wird die Ware aus dem Inland ins Ausland gebracht, dort veredelt und im neuen Zustand ins Inland zurückgebracht. Aktive Veredelung bedeutet also, dass man selbst veredelt;  bei der passiven Veredelung lässt man veredeln.

Lizenzfertigung/Franchise (Betriebswirt/in IHK, Fach Int. Wirtschaftsbeziehungen)

Bei der Lizenzfertigung überträgt das inländische Unternehmen seine Warenmarken, Firmen-bezeichnungen, Patente und sein Know-how an das Ausland. Dies geschieht besonders oft  als "Paket" in der Form von Franchise. Hier wird ein komplettes Unternehmenskonzept einschließlich Logo, Know-how usw. an das Ausland verkauft.

Direktinvestitionen (Betriebswirt/in IHK, Fach Int. Wirtschaftsbeziehungen)

Bei der Direktinvestition wird im Ausland eine Niederlassung gegründet, oder man beteiligt sich mit mindestens 20% an einem ausländischen Unternehmen oder kauft ein ausländisches Unternehmen auf. Direktinvestitionen sind meldepflichtig bei der zuständigen Landeszentralbank nach § 55 Außen-wirtschaftsverordnung, AWV. Der Betriebswirt/in IHK sollte vier Arten von Motiven für Direktinvestitionen unterscheiden können:

Absatzorientierte Motive (Absatzmarkt durch Präsenz vor Ort sichern und ausbauen).

Beschaffungsmarktorientierte Motive (z. B. Sicherung der Rohstoffe).

Kostenorientierte Motive ( z. B. billigere Arbeitskräfte).

Umweltorientierte Motive (steuerliche u. rechtliche Rahmenbedingungen).

Der angehende Betriebswirt/in IHK muss diese Motive nicht wörtlich reproduzieren, sollte jedoch in der Lage sein, in der Prüfung diese Aspekte zu nennen und durch Beispiele zu erläutern.

Kooperationen (Betriebswirt/in IHK, Fach Int. Wirtschaftsbeziehungen)

Bei einer Kooperation schließen sich wirtschaftlich und rechtlich selbständige Unter-nehmen zusammen. Gerade bei Großaufträgen ist eine solche Kooperation im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für mittelständische Unternehmen oft nötig, um konkurrenzfähig zu sein. Kooperationen können horizontal sein, wenn sich Unternehmen der gleichen Produktionsstufe zusammenschließen oder vertikal, wenn sich Unternehmen aus vor- oder nach gelagerten Produktionsstufen zusammenschließen.

Eine beliebte Form der Kooperation ist auch das Joint Venture. Ein Joint Venture ist ein Gemeinschafts-unternehmen. Die Partner kommen aus unterschiedlichen Ländern und ergänzen sich in ihrer Leistungskraft (komplementäre Kooperation). Der eine Partner ist z. B. finanzstark, der andere hat die Verbindungen und die Marktkenntnis.

Kompensationsgeschäfte (Betriebswirt/in IHK, Fach Int. Wirtschaftsbeziehungen)

Bei Kompensationsgeschäften (kompensieren = ausgleichen) erfolgt die Bezahlung nicht in Geld, sondern durch Ware (oder  Dienstleistung). Statt Ware gegen Geld, handelt man also Ware gegen Ware (so genannte "Bartergeschäfte"). Der Anteil der Kompensationsgeschäfte am Welthandel wird auf etwa 20% geschätzt. Solche Kompensationsgeschäfte werden bei Geschäften mit Entwicklungsländern immer wichtiger. Wer in einem solchen Land Marktchancen haben will, muss sich oft verpflichten, auch die dort produzierte Ware abzunehmen.

Der Rahmenplan zum Betriebswirt/in IHK spricht hier auch die verschiedenen Variationen an, wie z. B. das Parallelgeschäft, das Junktimgeschäft, das Rückkaufgeschäft, das Offsetgeschäft und das Clearing-geschäft. Die Varianten könnten dem Betriebswirt/in IHK als Lösung für eine praktische Problemsituation dienen: Was kann der Importeur tun, wenn er will, dass auch der Exporteur zum Warenkauf verpflichtet wird?

In der Lösung könnte der angehende Betriebswirt/in IHK dann die folgenden Konstellationen herausarbeiten:

Beim Parallelgeschäft verpflichtet sich der Exporteur, in einem gesonderten Vertrag, Waren vom Importeur zu kaufen. In manchen Fällen wird diese Abnahmeverpflichtung des Exporteurs nicht auf einen Importeur beschränkt, sondern auf alle Waren des Importlandes bezogen, also auch auf Waren von anderen Importeuren. Die Abnahmeverpflichtung ist in der Regel veräußerbar.

Das Junktimgeschäft ist möglich, wenn eine solche Abnahmeverpflichtung veräußerbar ist. Auch im Falle des Junktimgeschäftes hat sich der Exporteur verpflichtet, im Gegenzug auch Ware des Importeurs zu kaufen. Beim Junktimgeschäft verkauft dieser Exporteur die Verpflichtung des Importeurs, bei ihm Ware zu beziehen, an einen anderen Importeur. Der Begriff „Junktim“ steht für die Koppelung von zwei unabhängigen Dingen nach dem Motto: das eine geht ohne das andere nicht.

Bei einem Rückkaufgeschäft liefert der Exporteur z. B. eine Produktionsanlage. Der Importeur verpflichtet sich langfristig diese Produktionsanlage zu bezahlen, indem er den Verkaufserlös der mit dieser Anlage produzierten Güter hierfür verwendet.

Bei einem Offsetgeschäft  (wörtl. "Ausgleichsgeschäft") verkauft der Exporteur z. B. eine Produktionsanlage in das Importland, verpflichtet sich aber gleichzeitig, Teilfertigungen dieser Produktionsanlage von Unternehmen des Importlandes ausführen zu lassen. Dabei kann der Exporteur auch noch andere Aufträge an das Importland vergeben, als solche, die sich direkt auf die Produktionsanlage beziehen. Das folgende Videos zeigt die Beziehungen:

Betriebswirt/in IHK: Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen

Bei einem Clearinggeschäft werden staatliche Rahmenvereinbarungen getroffen, zum Beispiel zwischen Deutschland und Indien. Der wesentliche Punkt dieser Vereinbarungen ist, dass Verrechnungskonten ein-gerichtet werden. Wenn dann das indische Unternehmen Waren nach Deutschland verkauft, so bekommt es den Gegenwert in EURO auf seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Wenn das indischen Unternehmen nun entsprechend Ware aus Deutschland kauft, so kann es den Gegenwert zu Lasten dieses Verrechnungskontos buchen. Auch in diesem Falle ist Ware gegen Ware getauscht worden, nur dass man eine Gegenbuchung in Form von Buchgeld auf den Verrechnungskonten vorgenommen hat. Diese Gegen-buchung ermöglicht es, für die Verrechnungskonten befristete Überziehungen zu vereinbaren.

Auslandsprojektgesellschaften (Betriebswirt/in IHK, Fach Int. Wirtschaftsbeziehungen)

Projektmanagement ist eine besonders praxisorientierte Form des Lenstoffes. Daher liegen hier besondere Schwerpunkte für die Prüfung zum Betriebswirt/in IHK:

Eine Auslandsprojektgesellschaft wird von einem Betreiberkonsortium geplant, errichtet und finanziert. Nach einer gewissen Zeit muss das Projekt sich selber tragen. Mitwirkende eines solchen Betreiber-konsortiums können sein: Exportunternehmen, Banken, Versicherungen, Abnehmer, Rohstofflieferanten usw. Beispiel für ein Auslandsprojekt wäre eine Großanlage zur Produktion im Ausland.

Auslandsprojektgesellschaften sind mit hohem Risiko verbunden, da unterschiedliche Mitwirkende aufeinander abgestimmt werden müssen. Bringt einer der Mitwirkenden seine Leistung zu spät, so wird dies oft mit hohen Vertragsstrafen belegt.

Das Risiko des Projektes muss in allen Phasen sorgfältig überwacht werden. Der angehende Betriebswirt/in IHK könnte folgendes herausarbeiten:   Schon in der Planung sollten "Machbarkeitsstudien" ("Feasibility-Studien") vorgenommen werden. Das Kostenrisiko kann durch Festpreisvereinbarungen und Vertragsstrafen eingedämmt werden. Das Marktrisiko wird gemindert, indem man genaue Markt-analysen vornimmt und Abnahmen eventuell vertraglich absichert. Das Betreiberrisiko kann durch sorgfältige Personalauswahl und durch Schulung gemindert werden und auch dadurch, dass man auf Erfahrungen zurückgreift. Das politische Risiko kann gemindert werden, indem man rechtzeitig staatliche Genehmigungen einholt und eine Kreditversicherung abschließt.

Ein typische Prüfungsfrage für den Betriebswirt/in IHK könnte also hier sein: Erläutern Sie Möglichkeiten, das Risiko eines Auslandsprojekts zu begrenzen. Dies zeigt die Handlungsorientierung der Prüfung zum Betriebswirt/in IHK (vierter Absatz dieses Artikels).

 

 © Dr. Marius Ebert

 

                                                                                                                                                                                                                                   

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Grundstückerwerb ohne Kauf

ARVE Error: need id and provider

Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Schnell-Lernsystem

 

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über Lasten, Beschränkungen, Grundpfandrechte, alles was in Abteilung II und Abteilung III im Grundbuch steht und hier eine letzte abschließende Frage, nämlich: ein Grundstückserwerb außer durch Kauf.

 

Wie kann man an ein Grundstück kommen, ohne es zu kaufen, welche Möglichkeiten gibt es da?

Da ist einmal die Zwangsversteigerung. Da hat man das Grundstück nämlich nicht gekauft, sondern ersteigert.

 

Dann die Erbschaft, da hat man das Grundstück nicht gekauft, sondern geerbt.

 

Der Unterschied zwischen 1. und 2. ist, dass bei der Zwangsversteigerung noch Geld fließt, hier bei der Erbschaft bekommen Sie das Grundstück, ohne dass Geld von Ihnen wegfließt, genau so wie bei der Schenkung und als Gewinn, zum Beispiel bei einer Lotterie.

 

Es gibt auch Fernsehquizsendungen, wo es schon Grundstücke zu gewinnen gab. Also das ist hier so ein Oberbegriff. Gewinn in einer Fernsehsendung, in einer Lotterie und so weiter.

 

Das sind die vier Möglichkeiten, wie Sie an ein Grundstück kommen können, ohne es zu kaufen. Drei von den vier Möglichkeiten sind ohne Geld und nur die erste, Zwangsversteigerung, ist mit Geld.

 

Das war’s mit diesem Video. Wollen Sie lernen, ohne zu leiden, dann gehen Sie jetzt zu www.spasslerndenk-shop.de. Wertvolle Lernhilfen warten auf Sie. Jeden Tag entdecken mehr Menschen diesen Weg des leichten Lernens. Nutzen Sie ihn auch.

Mein Name ist Marius Ebert, vielen Dank.

 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Blogbeitrag als Audio-Datei zum Herunterladen

Betriebswirt/in IHK: Einzahlungsmanagement, Prüfungsfrage

ARVE Error: need id and provider

Betriebswirt/in IHK: Insiderwissen-IHK-Prüfung

Hallo, wenn Sie das Insidervideo Prüfung Betriebswirt IHK noch haben wollen – es ist nur eine begrenzte Zeit verfügbar – dann klicken Sie unter dem Video auf den Link und tragen Sie sich in das Formular ein. Prüfung Betriebswirt IHK entschlüsselt, Insidervideo.

Mein Name ist Marius Ebert, ich behandle Prüfungsfragen in diesen Videos. Wir haben im letzten Video den Begriff Liquiditätsplan betrachtet. Und wir haben gesehen, dass im Liquiditätsplan die beiden Größen, die ich betrachte, meine Einzahlungen und meine Auszahlungen, und zwar auf eine Zeitschiene gebracht. Das heißt für die nächste Woche, für den nächsten Monat, für das nächste Quartal  verrechne ich Einzahlungen mit den Auszahlungen. Wenn die Auszahlungen größer sind als die Einzahlungen, habe ich einen Liquiditätsbedarf. Wenn meine Einzahlungen also 1000 sind und meine Auszahlungen 1300, dann habe ich einen Liquiditätsbedarf von 300.

 

Betriebswirt/in IHK: Liquiditätsbedarf decken

In diesem Video geht es nun um die Maßnahmen, um diesen Liquiditätsbedarf zu decken. Im Prinzip halten wir die Sachen einfach. Es geht um Einzahlungen und es geht um Auszahlungen. Und wenn wir die Sachen mal einfach halten, ohne irgendwelches, schlaues wissenschaftliches Gerede, dann gibt’s zwei Maßnahmen bei den Einzahlungen und zwei Maßnahmen bei den Auszahlungen.

 

Betriebswirt/in IHK: Grundsätzliche Maßnahmen, um den Liquiditätsbedarf zu decken

Und sie lauten: Die Einzahlungen kann ich erhöhen. Ich kann also Maßnahmen tätigen, die die Einzahlungen erhöhen, und zwar möglichst kurzfristig, und Maßnahmen tätigen, die die Einzahlungen beschleunigen. Das beste ist natürlich eine Kombination aus beiden, das heißt erhöhte Einzahlungen, die schnell reinkommen. Die Auszahlungen kann ich verringern und verzögern. Das ist das Grundprinzip. Jetzt muss man nur noch wissen, welche konkreten Maßnahmen das sind. Gehen wir sie mal der Reihe nach durch. In diesem Video schauen wir uns diese beiden Maßnahmen an, das heißt Erhöhen der Einzahlungen und Beschleunigen der Einzahlungen. Im nächsten Video kümmern wir uns um die Auszahlungen, die ich verringern und verzögern kann.

 

Betriebswirt/in IHK: Maßnahmen bezgl. Einzahlungen

Also die Einzahlungen: Was kann ich machen? Ich kann sie erhöhen und ich kann sie beschleunigen. Und das beste ist beides zusammen: Erhöhte Einzahlungen, die schnell reinkommen. Und was kann ich tun, um die Einzahlungen zu erhöhen? Und hier gilt eine sehr wichtige Regel für den Unternehmer: Marketing vor Kredit. Ehe ich, und das ist natürlich irgendwo naheliegend und einfach, einen Kredit aufnehme, sollte ich mich auf Marketingmaßnahmen konzentrieren. Wenn ich einen Kredit aufnehme, erhöht das sofort meine Einzahlungen. Ich nehmen einen Kredit auf, und vielleicht habe ich sogar schon einen Kredit in Form eines Überziehungskredits da liegen. Den nutze ich aus, damit erhöhe ich meine Einzahlungen, aber ich erhöhe auch gleichzeitig meinen Kredit. Marketing vor Kredit. Das heißt, dass ich mich zuerst auf Marketingmaßnahmen konzentrieren, ehe ich mir Geld leihe. Das ist unternehmerisches Handeln.

 

Betriebswirt/in IHK: Grundregel: Marketing vor Kredit

Also: Was kann ich im Bereich Marketing machen, um die Einzahlungen zu erhöhen? Und hier gilt es nur einfach das gesamte Repertoire, die gesamte Klaviatur zu spielen, die Marketing hier bietet. Ich mache Sonderaktionen, ich mache Gutscheinaktionen, ich mache Rabattaktionen. Wie immer Sie das hier jetzt nennen, werfen Sie Ihre Marketingmaschine an und sehen Sie zu, dass Sie Leute, entweder Stammkunden stimulieren, mehr zu kaufen, machen Sie eine befristete Sonderaktion, oder, etwas schwieriger, neue Kunden gewinnen, die zu einem Einführungspreis bei Ihnen kaufen. Machen Sie also Einführungspreise für Neukunden, machen Sie Sonderaktionen für Stammkunden und machen Sie das alles zeitlich befristet.

 

Betriebswirt/in IHK: Marketing-Maschine anwerfen

Machen Sie klare Ansagen, sagen Sie: Lieber Kunde, wenn du bis Donnerstag kaufst, kaufst du mit 20 % Rabatt. Machen Sie eine Mailingaktion gegenüber Ihrer Kundenliste. Machen Sie es per e-Mail, da haben Sie so gut wie keine Kosten. Briefe rauszuhauen, würde gleichzeitig wieder die Auszahlungen erhöhen. Das wollen wir im Moment nicht. Werfen Sie jedenfalls Ihre Marketingmaschine an, um Ihre Einzahlungen zu erhöhen, und zwar kurzfristig. Und Sie sehen, dass auch sehr viele Maßnahmen gleichzeitig auf das Beschleunigen zielen. Zeitlich befristet; dann können Sie sagen, dass Sie mit einer bestimmten Quote, die Sie hoffentlich kennen, beschleunigte Einzahlungen haben. Dazu kommen die Maßnahmen im Bereich der Zahlungsziele. Das heißt, dass Sie für noch ausstehende Rechnungen verkürzte Zahlungsziele einräumen, also Zahlungszielen verkürzen.

 

Betriebswirt/in IHK: Skonto-Anzreize bieten

Ein anderer Aspekt ist es, Anreize zu bieten. Dieser Anreiz, der hier natürlich sehr naheliegend ist, ist der Skonto. Gewähren Sie Skonto. Sagen Sie: Lieber Kunde, die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen fällig. Sagen Sie nicht 30 Tage, sagen Sie 10 Tage. Und sagen Sie: Wenn du aber innerhalb von drei Tagen oder zwei Tagen zahlst, bekommst du 2 % Skonto, das kannst du von der Rechnung abziehen. Dann überlegen Sie, ob Sie vielleicht sogar Vorauszahlungen nehmen können, um die Einzahlungen zu erhöhen und zu beschleunigen. Ja, warum denn nicht? Warum denn nicht? Lassen Sie es sich erst bezahlen, ehe Sie die Leistung erbringen oder das Produkt liefern. Warum denn nicht? In vielen Fällen funktioniert das. Das hat natürlich ein bisschen mit Standing am Markt zu tun, mit Marktmacht, mit Bekanntheit, aber bei vielen, vielen Unternehmen funktioniert das, dass sie eine Vorauszahlung verlangen, das erhöht sofort ihre Einzahlungen, beschleunigt ihre Einzahlungen, ohne dass sie jetzt im Moment unmittelbar ihre Auszahlungen erhöhen, das kommt dann zeitlich verzögert.

 

Betriebswirt/in IHK: Insiderwissen, Klick auf den Link unter dem Video

Sie sehen eine ganze Reihe an Maßnahmen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber das ist das, was ich durch Brainstorming, strukturiertes Brainstorming hier mal kurz eben entwickelt habe an Maßnahmen und gleichzeitig auch die Grundregel gezeigt habe: Marketing vor Kredit. Also: Erst die Marketingmaschine anwerfen, das Geld über den Markt generieren, statt das Geld von der Bank zu holen. Das ist die wichtige Grundregel für richtiges unternehmerisches Handeln.



Klicken Sie jetzt auf den Link unter dem Video und holen Sie sich die Insiderinformationen: Prüfung IHK Betriebswirt entschlüsselt für Sie. Nur begrenzt online verfügbar! Das heißt: Klicken Sie jetzt.

Mein Name ist Marius Ebert, vielen Dank. 

Betriebswirt/in IHK: Blogbeitrag als Audio-Datei zum Herunterladen

Betriebswirt/in IHK: Profil und Prüfung (Teil 1)

Vor dem Betriebswirt/in IHK steht der Fachwirt/in oder der Fachkaufmann/frau

Der Betriebswirt/in IHK ist die höchste Stufe des DIHK-Karriereweges "Karriere mit Lehre". Der Weg ist zweistufig:

In der ersten Stufe auf dem Weg zum Betriebswirt/in IHK absolviert man eine Ausbildung zum Fachkaufmann/frau IHK oder zum Fachwirt/in IHK. Der Fachkaufmann/frau ist eine fuktionsspezifische Ausbildung, bezieht sich also auf Funktionen, wie Marketing, Personal usw.

Der Fachwirt/in ist hingegen eine branchenspezifische Ausbildung, bezieht sich also auf Brachen, wie Industrie und Handel.

In der zweiten Stufe steht der Betriebswirt/in IHK offen, da man mit einer Fachkaufmann/frau- oder Fachwirt/in-Ausbildung die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Man braucht also:

die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Prüfung zum Betriebswirt/in IHK zu bestehen und die formalen Zugangsvorausetzungen, auf die wir hier noch kurz eingehen.

Betriebswirt/in IHK: formale Zugangsvorausetzungen

Man braucht – wie schon erwähnt – einen Abschluss zu Fachkaufmann/frau oder Fachwirt/in. Eine Ausnahme ist möglich, wenn man "auf anderem Wege nachweisen kann, dass man über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt."

Diese Regelung der Prüfungsordnung bedeutet, dass man der Kammer nachweist, dass man zum Beispiel schon mehrere Jahre selbstständig ist oder ca. 5 Jahre Geschäftsführer. Entscheidende Kriterien sind Personal- und Budgetverantwortung. Die Zulassung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Ansprech-partner ist die zuständige Kammer am Wohnort oder am Arbeitsort.

Betriebswirt/in IHK: Profil der Fortbildung

Die Fortbildung zum Betriebswirt/in IHK ist eine Generalisten-Ausbildung. Das spezielle Profil ergibt sich aus der Persönlichkeitsstruktur des Absolventen und seinem bisherigen Karriereweg. So hat jemand mit der funktionsspezifischen Fortbildung zum Personalfachkaufmann/frau, der dann den Betriebswirt/in IHK macht ein anderes Profil, als jemand, der vorher den Handelsfachwirt/in IHK gemacht hat und sich danach zum Betriebswirt/in IHK weiterbildet.

Kurz gesagt ist der Betriebswirt/in IHK eine betriebswirtschaftliche Ausbildung mit den Schwerpunkten Marketing, Controlling und internationale Wirtschaftsbeziehungen.

Hier die einzelnen Fächer des Betriebswirt/in IHK im Überblick:

Prüfungsteil I: "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse"

Marketing und Management
Bilanzen/Steuern

Finanzwirtschaftliche Steuerung

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung
Europäische u. Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Prüfungsteil II: "Führung und Management im Unternehmen"

Unternehmensführung
Projektmanagement
Personalmanagement

Prüfungsteil III: "Projektarbeit und projektbezogenes Fachgespräch" 

Betriebswirt/in IHK: Handlungsorientiere Prüfung

Die obigen Gebiete werden in einer mehrtägigen Prüfung transferorientiert geprüft. Das bedeutet: Der Prüfling bekommt Eckdaten einer praktischen Problemsituation und ein paar Eckdaten des betroffenen Unternehmens. Dann folgt die Handlungsaufforderung: Entwickeln Sie hierzu ein Konzept, eine Checkliste, einen Fragenkatalog usw.

Das entscheidende Wort in der Prüfung zum Betriebswirt/in IHK heißt also: "Entwickeln Sie…" und nicht "Reproduzieren Sie…". Diese Art der Prüfung ist für Viele ungewohnt und sollte anhand alter Prüfungen geübt werden. Solche alten Prüfungen gibt es im Shop des DIHK offiziell zu kaufen. Aktuelle Prüfungen erscheinen etwa ein halbes Jahr, nachdem die Prüfung abgeschlossen ist. Die Analyse dieser alten Prüfungen zeigt:  Auswendig lernen bringt hier wenig bis nichts. Stattdessen gilt es zu erkennen, dass Lösungen immer wiederkehrende Strukturen haben, die man an vielen Stellen anwenden kann.

Betriebswirt/in IHK: Zeitbudget und Bewertungsschema in der Prüfung

Das Zeitbudget pro Prüfung ist unterschiedlich, die maximal erreichbar Punktzahl ist jedoch immer 100 Punkte. Das Zeitbudget für die gleich beispielhaft betrachtete Prüfung "Marketing-Management" beträgt 90 min, für die Prüfung Bilanzen/Steuern beträgt das Zeitbudget hingegen 120 min. Hier die Zeitbudgets im  Überblick:

Marketing und Management: 90 min

Bilanzen/Steuern: 120 min

Finanzwirtschaftliche Steuerung: 120 min

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung: 120 min

Europäische u. Internationale Wirtschaftsbeziehungen: 150 min

 1. Situationsaufgabe: 240 min

2. Situationsaufgabe: 240 min

Anmerkung: Die Situationsaufgaben beziehen sich auf die Fächer Unternehmensführung und Projektmanagement.

Betriebswirt/in IHK: Prüfungsfach Marketing-Management (Prüfungsteil I)

Ausgangspunkt bei dieser Prüfung ist eine praktische Fallstudie, zum Beispiel die Situation eines Möbelherstellers. Dann folgen die handlungsorientierten Fragen. Der Prüfling soll in Aufgabe 1 eine Marktforschungsstudie durchführen. Er wird dabei in den Fragen immer recht eng geführt. So heißt es in Aufgabe 1 dann, dass er zwei Methoden der Primärforschung erläutern soll, um die Erhebung von Daten zur neuen Zielgruppe durchzuführen (In der Fallstudie wurde geschildert, dass der Möbelhersteller die Zielgruppe der Yuppies, also der Young Urban Professionals ins Auge gefasst hat.) Was wird also vom Prüfling verlangt? Strukturelles Wissen (er muss die Methoden der Primärforschung kennen) und die Fähigkeit diese Methoden so gut verstanden zu haben, dass er sie für den Möbelhersteller anwenden kann. Insgesamt bereit die Prüfung in "Marketing Management" keine alizu großen Probleme. Und: Rechneaufgaben gibt es hier nur sehr  selten.

Betriebswirt/in IHK: Bilanzen/Steuern (Prüfungsteil I)

Ganz anders kommt da die Prüfung zum Thema "Bilanzen/Steuern" daher. Hier wird zum Beispiel verlangt, dass der Prüfling bestimmte Bilanzkennzahlen errechnet. Allerdings ist es nicht erforderlich, diese Kennzahlen auswendig zu wissen. Der Prüfling darf entweder eine Formelsammlung verwenden oder  – das ist der neueste Trend – er bekommt die relevanten Formeln in der Prüfung angegeben. Bei dieser Prüfung kommt es weniger auf mathematische Kenntnisse an, wie Viele vermuten. Die mathematischen Probleme lassen sich mit Hilfe der angegebenen Formeln und des – ebenfalls zur Prüfung zugelassenen – Taschenrechners leicht lösen. Nein, hier kommt es darauf an, dass der Prüfling über ein Konzept verfügt, wie er Daten verarbeitet und zuordnet. Das folgende Video zeigt beispielhaft eine Struktur, die der Prüfling können sollte:

 

Das Spiel heißt also eher: Finde die richtigen Zahlen aus vielen Angaben heraus, als: mache eine richtige Berechnung.

(Die weiteren Fächer werden in einem späteren Artikel besprochen, hier ein Beispiel einer Prüfungsfrage zu Kennzahlen aus der Prüfung zum Betriebswirt/in IHK .)

Betriebswirt/in IHK: Projektarbeit

Neben den oben erwähnten schriftlichen Prüfungen bekommt der Prüfling den Auftrag, eine so genannte Projektarbeit anzufertigen. Hierfür reicht der Prüfling in der Regel seiner prüfenden Kammer zwei Themenvorschläge ein. Hiervon wird eines ausgewählt. (Einige wenige Kammern handeln hiervon abweichend und teilen den Prüflingen Themen zu).

Das Thema kommt in aller Regel aus der beruflichen Praxis des Prüflings. Clevere Teilnehmer konzentrieren sich hier auf ein brennendes Problem im eigenen Unternehmen und schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe: eine gute Note bei der Kammer und große Aufmerksamkeit und Profilierung im eigenen Unternehmen. In Ausnahmefällen kann man hier auch an einem Phantasiefall arbeiten, das heißt, die Rahmenbedingungen des Unternehmens selber schaffen.

Betriebswirt/in IHK: Beispiele für Projektarbeitsthemen

Hier ein paar Beispiele für Themen von Projektarbeiten:

Konzeption einer Werbekampagne anlässlich der Eröffnung eines Internet-Shops

Geschäftsprozessoptimierung in der Personalbeschaffung eines Altenheims

Kozept zur Errichtung einer neuen Geschäftsstelle in XXXXXX

Betriebswirt/in IHK: die Präsentation der Projektarbeit: das Fachgespräch

Hat der Prüfling die Projektarbeit mit mindestens ausreichend bestanden, so folgt der letzte Schritt der Prüfung: die Präsentation, auch Fachgespräch genannt. Hierzu wird simuliert, dass der Prüfling seine Arbeit der Geschäftsführung präsentiert und um "grünes Licht" für sein Projekt wirbt. Die Geschäftsführung wird durch den Prüfungsausschuss dargestellt, es ist also eine Art Rollenspiel, bei der der Prüfling – im Unterschied zu einer echten Präsentation – dem Ausschuss allerdings kurz ein paar Eckdaten über sein Unternehmen geben muss. So können die Mitglieder des Prüfungsausschusses sich in die Situation hineindenken.

Der Prüfling präsentiert nun sein Projekt etwa 15 Minuten lang. Danach folgen noch etwa 15 min lang Fragen zu seinem Projekt. In der Regel hat einer der Prüfer die Arbeit gelesen und bewertet und sich Fragen überlegt, aber auch die anderen Mitglieder des Ausschusses stellen in der Regel Fragen aufgrund des Vortrages.

Anschließend berät sich der Ausschuss kurz und teilt dann dem Prüfling sofort die Note mit. Für den Prüflng ist dies die letzte Etappe seines Weges. Hat er die Präsentation bestanden, dann kann er sich Betriebswirt/in IHK nennen.

Weiteres Insiderwissen hier, um die Prüfung zum Betriebswirt/in IHK zu bestehen.

  © Dr. Marius Ebert

 

 

Dr. Marius Ebert, Grunddienstbarkeit, Begriffsklärung

ARVE Error: need id and provider

 Dr. Marius Ebert: Schnell-Lernsystem

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie kläre ich einige Begriffe aus dem Grundbuch Abteilung III und Abteilung II. Hier sind wir wieder in Abteilung II. Und es geht um die Grunddienstbarkeit, wie gesagt Abteilung II des Grundbuchs.

Und was ist eine Grunddienstbarkeit? Man kann diesen Begriff nur verstehen, wenn man zwei Begriffe einführt, nämlich ein herrschendes Grundstück und ein dienendes Grundstück. Also es handelt sich hier um die Beziehung zwischen zwei Grundstücken, so merkwürdig das auch klingen mag.  Und eine Grunddienstbarkeit ist nun etwas, das der Eigentümer des dienenden Grundstücks dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks einräumt. Also das ist hier die Beziehung. Der Eigentümer des dienenden Grundstücks räumt dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks oder den von ihm berechtigten Personen eine Grunddienstbarkeit ein. Also hier steht die Grund-dienstbarkeit.

Und was könnte das sein? Zum Beispiel: Der Eigentümer des dienenden Grundstücks räumt dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks oder den Personen, die der Eigentümer des herrschenden Grundstücks berechtigt/bevollmächtigt, ein, acht PKW abzustellen. Das heißt, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks oder die von ihm bevollmächtigten Personen nun auf dem dienenden Grundstück acht PKW abstellen können. 

                                                                 Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen

geprochen von Dr. Marius Ebert

 

Dr. Marius Ebert: Vorkaufsrecht u. Vormerkung

ARVE Error: need id and provider

Hallo, mein Name Marius Ebert. Wir sind in einer kleinen Videoserie über Dinge die in Abteilung III und in Abteilung II des Grundbuchs stehen. Hier im Moment sind wir bei den Dingen, die in Abteilung II stehen und hier ist nun die Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Vorkaufsrecht und einer Vormerkung?

Beide stehen in Abteilung II des Grundbuchs.  Abteilung II !, und von daher, ist es also durchaus auch nahe liegend hier, dass man nach den Unterschieden in einer Prüfung mal fragen kann. Nun:

 

Vorkaufsrecht bedeutet, der Verkäufer ist verpflichtet – der Verkäufer ist der Eigentümer des Grundstücks – also der Verkäufer bzw. der Eigentümer ist verpflichtet….

 

Und Vormerkung bedeutet:  jemand ist berechtigt

 

So, wenn wir uns das erst einmal merken, dann sind wir sozusagen richtig eingefädelt. Vorkaufsrecht bedeutet, der Verkäufer ist verpflichtet, an den Vorkaufsberechtigten zu verkaufen. Das ist das Vorkaufsrecht, das der Vorkaufsberechtigte hat, gegenüber dem Verkäufer. Also ich formuliere es nocheinmal andersrum: dass der Verkäufer ihm das Grundstück verkauft.

 

Und Vormerkung bedeutet, jemand ist berechtigt oder jemand hat das Recht auf eine Rechts-änderung. Irgendeine Rechtsänderung an diesem Grundstück und das ist durch eine Vormerkung eingetragen, dass Jemand das Recht auf eine Rechtsänderung hat am Grundstück.

 

Das ist der wesentliche Unterschied zwischen Vorkaufsrecht und Vormerkung.

 

Wollen Sie  lernen ohne zu leiden, dann gehen Sie bitte zu http://www.spasslerndenk-shop.de

 

                                                                    Lernen ohne Leiden

 

Ich, Marius Ebert, zeige ihnen hier gerade auch Ausschnitte aus meinen Lernkartensystemen, Sie finden dort aber auch Videocoachings und Hörbücher, also alles, was Ihnen das Lernen sehr viel leichter macht, was es sehr beschleunigt und es ohne Leiden gestaltet, besser vielleicht, als Sie sich das im Moment vorstellen können. Ihre Adresse für leichtes und schnelles Lernen:

 

                               http://www.spasslerndenk-shop.de      Lernen ohne Leiden

 

Mein Name ist Marius Ebert, vielen Dank.

 

Marius Ebert: Schnell-Lernsystem

 

Dr. Marius Ebert: Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen