Archiv für den Monat: April 2011

Betriebswirt/in IHK: Grenzen der Bilanzanalyse

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Hallo und herzlich willkommen, mein Name ist Marius Ebert und wir beginnen eine kleine Videoserie über die Bilanzanalyse.

Und ich denke, dass es fair ist, einfach mit den Grenzen der Bilanzanalyse anzufangen, also das, was die Bilanzanalyse,  – oder streng genommen müssten wir eigentlich Jahresabschlussanalyse sagen -, nicht zeigen kann. Irgendjemand hat man gesagt, dass Bilanzen wie Bikinis sind: Das Wesentliche bleibt verborgen –  und da ist viel Wahres dran. Und ich will mal die wesentlich Grenzen aufzeigen, a) e) , die Grenzen der Bilanzanalyse. Zunächst einmal muss uns klar sein, dass das Instrument, das wir betrachten, die Bilanz, einfach nur ein Foto zum Bilanzstichtag ist, das heißt: stichtagsbezogen, eine Momentaufnahme.

Während die Gewinn- und Verlustrechnung immerhin ein Film ist, denn die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt Aufwand und Ertrag eines Jahres, während Bilanz Vermögen und Schulden eines Tages zeigt. Das ist schon einmal eine wesentliche Grenze. Gewinn- und Verlustrechnung ist immerhin ein Film.

Dann sind die Daten, die wir betrachten alle – ob Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung – aus der Vergangenheit. Extrem gesagt, die Bilanzanalyse ist Leichenschau, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir die Daten auch oft erst sehr, sehr spät bekommen, ja, Leichenschau.

Dann sind die Angaben unvollständig. Die Angaben zeigen nicht die kompletten Vermögenswerte des Unternehmens, nämlich insbesondere wesentliche immaterielle Vermögenswerte, selbst geschaffene, immaterielle Vermögenswerte, wie eine selbst geschaffene Marke zum Beispiel oder loyale Mitarbeiter oder Kundenlisten von treuen Kunden. Das sind wichtige, wichtige Vermögenswerte, für manche Unternehmen die einzigen Vermögenswerte aus denen sie ihren Umsatz generieren. Die stehen alle nicht im Jahresabschluss.

Und die letzte große Schwäche sind die Bewertungsvorschriften. Die Bewertungsvorschriften erlauben Schminke, erlauben Bilanzpolitik. Zum Beispiel als eines von vielen Beispielen die GWG-Abschreibung, die Abschreibungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter. Hier darf man mehr abschreiben, als es möglicherweise dem tatsächlichen Werteverzehr entspricht. Oder gibt es auch das Anschaffungskosten-Prinzip, das ein Unternehmen zwingt, einen Vermögenswert immer mit den historischen Anschaffungskosten, die man ja besser Anschaffungsausgaben nennen würde, anzusetzen, selbst wenn der tatsächliche Wert heute viel, viel höher ist. Denken Sie an ein Grundstück, das vielleicht vor 100 Jahren gekauft wurde, immer noch mit den historischen Anschaffungspreisen in der Bilanz steht.

Also die Grenzen der Bilanzanalyse sind immer mein Einstieg, auch im Seminar. Bilanzen sind wie Bikinis: Das Wesentliche bleibt verborgen. In weiteren Folgen geht es weiter. Schauen Sie auch unter www.spasslerndenk.de für meine Schnellseminare für den IHK Abschluss und www.spasslerndenk-shop.de, hier baue ich für Betriebswirtschaft und auch für Juristerei Lernhilfen auf.

Mein Name ist Marius Ebert. Vielen Dank.

Betriebswirt/in IHK: Lernhilfen