Grundregeln im Arbeitsrecht (für Personalfachkaufleute, Betriebswirte)
Geschrieben von mariusebert - 27. Februar 2010

Keine Frage, das deutsche Arbeitsrecht ist kompliziert. Dies weckt die Sehnsucht nach Einfachheit, nach einfachen Regeln. Gibt es die im deutschen Arbeitsrecht? Antwort: Ja, es gibt ein paar (wenige) grundsätzliche Regeln, die immer gelten und wenige oder gar keine Ausnahmen kennen. Hier sind vier davon:
1. In den ersten 6 Monaten hat niemand Kündigungsschutz, einzige Ausnahme: die schwangere Arbeitnehmerin.
2. Eine schwangere Arbeitnehmerin hat immer Kündigungsschutz.
3. Freie Mitarbeiterinnen und Geschäftsführer gelten nicht als Arbeitnehmer und haben bei Schwangerschaft keinen Kündigungsschutz.
4. Eine fristlose Kündigung ist immer möglich, nur manchmal schwierig. “Schwierig” bedeutet, dass man manchmal die Zustimmung einer jeweils bestimmten Instanz braucht, zum Beispiel bei der fristlosen Kündigung eines Betriebsrats, einer Schwangeren, eines Schwerbehinderten, eines Jugendvertreters und eines Auszubildendenvertreters.
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