Jahresüberschuss und Bilanzgewinn (BWL leicht gemacht)
Geschrieben von mariusebert am 16. Februar 2010

Zwei verwirrende Begriffe. Aber es ist wichtig, sie sorgfältig voneinander zu trennen. Ein bisschen tückisch ist, dass der Jahresüberschuss das ist, was der Volksmund als „Gewinn“ bezeichnen würde. Hier ist die offizielle Definition:
Jahresüberschuss (JÜ) ist der Saldo aus Aufwand und Ertrag, also der Wertezuwachs eines Jahres (negativ: Jahresfehlbetrag) bei einer Aktiengesellschaft (AG).
Der Bilanzgewinn hingegen hat mit dem klassischen Gewinnverständnis wenig zu tun. Er ist eine Restgröße, die übrig bleibt, wenn man vom Jahresüberschuss verschiedene Posten abzieht. Der wichtigste dieser Posten sind die Rücklagen. Die offizielle Definition lautet:
Bilanzgewinn ist der zur Ausschüttung vorgesehene Betrag. JÜ + Gewinnvortrag (abzgl. Verlustvortrag) minus Einstellung in Rücklagen (plus Entnahme aus Rücklagen) ergibt Bilanzgewinn (oder Verlust).
Der Jahresüberschuss ist also das, was die AG verdient hat. Der Bilanzgewinn ist das, was sie davon an die Aktionäre abgibt.
Bis zum nächsten Mal, viele Grüße
Marius Ebert
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Dieser Eintrag wurde erstellt am 16. Februar 2010 um 07:15 und ist abgelegt unter marius ebert, Marius Ebert, Personalfachkauffrau in 12 Tage, Personalfachkaufmann in 12 Tagen, Schnellernspezialist, Schnelllern-Experte, Spaßlerndenk, Spaßlerndenk-Methode, spasslerndenk, wirtschaftsfachwirt/in in 22 Tagen.
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Silke Leidl sagte
… Ihre Beiträge sind große Klasse, Herr Dr. Ebert !!
Habe mal reingeschaut, da ich jetzt eine Weiterbildung zur Betriebswirtin mache. (IHK)
Viele Grüße
Silke Leidl
beate schmerler sagte
hallo endlich hab ich’s, keine fachliteratur konnte das einfach und knapp und so leicht verständlich erklären. super, danke
viele grüße, beate
Student sagte
Sehr gute Arbeit!
Von einem BWL/VWL Studenten