Verfasst von mariusebert am 16. August 2009
Schon wieder eine „gemeine“ Frage, weil die Begriffe so ähnlich klingen. Der Begriff „Herstellungskosten“ ist im Gesetz definiert und zwar im § 255 des Handelsgesetzbuches, HGB. Der Begriff gehört also in die Finanzbuchhaltung. (Und es wäre wirklich besser gewesen, wenn die Juristen den Begriff „Herstellungsausgaben“ verwendet hätten.)
Der Begriff „Herstellkosten“ stammt hingegen aus der Kosten- und Leistungsrechnung. Herstellkosten ergeben sich, wenn die Materialkosten und die Fertigungskosten in der Kostenrechnung aufaddiert werden. Wir haben also – wieder mal – einen Begriff aus der Finanzbuchhaltung, nämlich den Begriff „Herstellungskosten“ und einen Begriff aus der Kosten- und Leistungsrechnung (auch „Betriebsbuchhaltung“ genannt), nämlich denBegriff „Herstellkosten“.
Während die Herstellkosten klar definiert sind (Materialkosten plus Fertigungskosten), hat man bei der Festlegung der Herstellungskosten verschiedene Wahlrechte, welche Größen man einbezieht und welche nicht. Genaueres ergibt sich aus § 255 HGB.
Bis zum nächsten Mal, viele Grüße
Marius Ebert

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