Rund um das Lernen, die Wirtschaft und das Leben

Lernen mit Spaß: Das Blog vom Spaß-Doc. Das Internet Blog von Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnelllernspezialisten

Archiv für Oktober 2008

PFK Blog 10: die Zukunft der Arbeit

Verfasst von mariusebert am 17. Oktober 2008

Veröffentlicht in Betriebswirt IHK, IHK Abschluss, Karriere, Personalfachkaufmann, Schnellernspezialist, Wirtschaftsfachwirt, dr. ebert kolleg | Verschlagwortet mit : , , , , , , , | Kommentar schreiben »

Wer ist Kaufmann, Teil 3: der Formkaufmann

Verfasst von mariusebert am 14. Oktober 2008

Neben dem Istkaufmann und dem Kannkaufmann, die wir in den letzen Folgen kennen gelernt haben, gibt es noch eine weitere Form des Kaufmanns, die in der Praxis wichtig ist: der Formkaufmann nach § 6 des HGB.

Fassen wir mal unsere bisherigen Erkenntnisse zusammen:

Istkaufmann: er ist Kaufmann dadurch, dass er ein Handelsgewerbe betreibt.

Kannkaufmann: er wird Kaufmann durch freiwillige Eintragung ins Handelsregister, weil er nur ein Gewerbe, aber kein Handelsgewerbe betreibt.


Der dritte im Bunde: der Formkaufmann

Nun kommt der Formkaufmann hinzu: hier wird man Kaufmann durch die Rechtsform, die man wählt. Bei nachen Rechtsformen wird nämlich automatisch unterstellt, dass sie ein Handelsgewerbe betreiben, nämlich bei den Kapitalgesellschaften und den Genossenschaften als Sonderform der Kapitalgesellschaften.  Sie sind Kaufmann kraft Rechtsform. Dabei ist es egal, ob sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betreiben – es wird von Gesetz wegen unterstellt.

Durch die Eintragung ins Handelsregister werden diese Rechtsformen begründet und durch diese Eintragung werden diese Rechtsformen auch Kaufmann. Hierzu gehüren insbesondere:

  • Aktiengesellschaften (AG): § 3 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz).

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): § 13 Abs. 3 GmbHG

  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA: § 278 Abs. § AktG

sowie die oben schon erwähnte

  • eingetragene Genossenschaft (eG): § 17 Abs. 2 GenG)

und auch die  – relativ neue –

  • Eropäische wirtschaftliche Interessenvereinigung nach deutschem Recht (EWIV): § 1 Halbsatz 2 EWIVG

Auch Personengesellschaften, wie

  • die OHG und

  • die KG

sind Formkaufleute, weil sie laut Gesetz Handelsgesellschaften sind.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

Marius Ebert

Probeskript

Folgen Sie Marius Ebert bei Twitter

Das Blog vom Spaßlerndenk-Verlag

535-03

Dr. Ebert Kolleg

Am Kissel 7

53639 Königswinter

Tel. 02223/90 59 75

Fax 02223/90 59 76

http://www.spasslerndenk.de

info@spasslerndenk.de

Marius Ebert bei Twitter

Add to Technorati Favorites

Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792

Amtsgericht Siegburg

Veröffentlicht in Betriebswirt IHK, Ebert-Kolleg, Fortbildung, Geprüfter Betriebswirt, Geprüfter Technischer Betriebswirt, IHK Abschluss, Karriere, Marius Ebert, Motivation, OHG, Schnellernspezialist, Schnelllern-Experte, Spaßlerndenk, Spaßlerndenk-Methode, Technischer Betriebswirt/in in 28 Tagen, Wirtschaftsfachwirt, Wirtschaftsfachwirt/in in 18 Tagen, Wirtschaftsfachwirtin, betriebswirt, betriebswirt/in ihk, dr. ebert, dr. ebert kolleg, dr. marius ebert, frage des monats, ihk, lernen, marius ebert, prüfung, spasslerndenk, technischer betriebswirt | Verschlagwortet mit : , , , , , | Kommentar schreiben »

Wer ist Kaufmann, Teil 2: der Kannkaufmann

Verfasst von mariusebert am 14. Oktober 2008

In der letzten Folge haben wir den Istkaufmann kennen gelernt: wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist automatisch Kaufmann und heißt deswegen „Istkaufmann“. Dies ist aber nicht der einzige Weg zum Kaufmann. Das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, kennt noch weitere. So gibt es zum Beispiel den „Kannkaufmann“.


Man kann, muss aber  nicht…

„Kannkaufmann“ bedeutet, dass jemand Kaufmann sein kann, aber nicht muss.  Das HGB spricht diesen Kannkaufmann in § 2 (und in § 3 an).

Wie wir ebenfalls in Teil 1 bereits gesehen haben, war für den Istkaufmann die entscheidende Frage, ob er ein Handelsgewerbe betreibt. Dabei galt:  Ein Handelsgewerbe betreibt jemand, der vom Kleingewerbe kommt und eine nicht genau definierte Grenze überschreitet.

Wie ebenfalls schon gesehen, kann die Grenze dadurch überschritten werden, dass bestimmte Umsatzgrößen dabei eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.

Was ist nun mit jemandem, der diese Grenze nicht überschreitet, also ein Kleingewerbe betreibt? Antwort: Wenn er trotzdem Kaufmann sein will, dann kann er. Er kann sich eintragen lassen. Wenn er das getan hat, gilt sein Kleingewerbe als Handelsgewerbe und er ist Kaufmann.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

Marius Ebert

Probeskript

Folgen Sie Marius Ebert bei Twitter

Das Blog vom Spaßlerndenk-Verlag

535-03

Dr. Ebert Kolleg

Am Kissel 7

53639 Königswinter

Tel. 02223/90 59 75

Fax 02223/90 59 76

http://www.spasslerndenk.de

info@spasslerndenk.de

Marius Ebert bei Twitter

Add to Technorati Favorites

Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792

Amtsgericht Siegburg


Veröffentlicht in Betriebswirt IHK, Ebert-Kolleg, Fortbildung, Geprüfter Betriebswirt, IHK Abschluss, Schnellernspezialist, Schnelllern-Experte, Spaßlerndenk, Spaßlerndenk-Methode, Wirtschaftsfachwirt, Wirtschaftsfachwirt/in in 18 Tagen, Wirtschaftsfachwirtin, betriebswirt/in ihk, dr. ebert, dr. ebert kolleg, dr. marius ebert, eks-strategie, ihk, marius ebert, spasslerndenk, technischer betriebswirt | Verschlagwortet mit : , , , , , , , , | Kommentar schreiben »

Wer ist Kaufmann?, Teil 1: der Istkaufmann

Verfasst von mariusebert am 14. Oktober 2008

Der Begriff „Kaufmann“ ist eindeutig ein sehr grundsätzlicher Begriff. Umso wichtiger ist es, zu verstehen, was ein Kaufmann ist. Dies ist jedoch Vielen, auch kaufmännischen Angestellten, unklar. Also versuchen wir, das Ganze mal aufzudröseln. Dabei stellt sich relativ schnell heraus, dass wir mit dieser Frage in ein „Wespennest“ gestoßen haben. Sie wirft ständig weitere Fragen auf. Hier also der erste Teil:


Teil 1: der Istkaufmann

Zunächst brauchen wir das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, das so genannte „Sonderprivatrecht für Kaufleute“. Das bedeutet: der normale Bürger findet alle grundsätzlichen Rechtsprobleme im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB geregelt. Ist er zusätzlich Kaufmann, muss er auch das HGB beachten.

§ 1 HGB sagt: „Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt“. Wer also ein Handelsgewerbe betreibt, ist automatisch Kaufmann. Und damit taucht die erste

(1) Frage auf: Was ist eine Handelsgewerbe? Absatz 2 des Paragraphen 1 des HGB sagt dazu

“Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.”

Fotolia_783702_XS

Da ein Gewerbebetrieb das Betreiben eines Gewerbes ist, taucht die zweite

(2) Frage auf:  Was ist ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Betätigung, die bestimmte Eigenschaften erfüllen muss. Sie muss z. B. dauerhaft und auf Gewinnerzielung gerichtet sein. Dann gibt es noch einige Negativ-Abgrenzungen: Land- und Forstwirtschaft gehören nicht dazu und auch nicht die Freiberufler, wie Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, Künstler, usw.

Nun steckt aber im Absatz (2) des Paragraphen 1 des HGB noch eine dritte

(3) Frage: Wann erfordert das Unternehmen keinen nach Art oder Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb?  Denn dann liegt ja laut Absatz (2) des § 1 HGB kein Handelsgewerbe vor. Bitte noch mal lesen (kursiv hervorgehoben):

“Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.”


Gewerbe und Handelsgewerbe

Wo also ist die Grenze zwischen einem Kleingewerbe (kursiver Text) und einem Handelsgewerbe?

Die Antwort ist: das weiß keiner so genau. Wo die Grenze ist, sagt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, wie dieser Rechtsbegriff zu interpretieren ist. Dabei können bestimmte Umsatzgrößen eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.

Somit können wir zu einem ersten Zwischenergebnis kommen:

Wer sich wirtschaftlich betätigt und ein Gewerbe betreibt, dabei eine bestimmte nicht genau definierte Grenze überschreitet, betreibt ein Handelsgewerbe.

Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist damit automatisch auch Kaufmann. Man spricht hier auch vom „Istkaufmann“, weil derjenige automatisch Kaufmann ist (unabhängig davon, ob derjenige im Handelsregister eingetragen ist).

Der quasi automatische Weg über das Handelsgewerbe ist aber nicht der einzige Weg zum Kaufmann. Darüber mehr in der nächsten Folge….

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

Marius Ebert

Probeskript

Folgen Sie Marius Ebert bei Twitter

Das Blog vom Spaßlerndenk-Verlag

535-03

Dr. Ebert Kolleg

Am Kissel 7

53639 Königswinter

Tel. 02223/90 59 75

Fax 02223/90 59 76

http://www.spasslerndenk.de

info@spasslerndenk.de

Marius Ebert bei Twitter

Add to Technorati Favorites

Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792

Amtsgericht Siegburg

Veröffentlicht in Betriebswirt IHK, Ebert-Kolleg, Fortbildung, Geprüfter Betriebswirt, Geprüfter Technischer Betriebswirt, IHK Abschluss, Marius Ebert, Motivation, OHG, Schnellernspezialist, Schnelllern-Experte, Spaßlerndenk, Spaßlerndenk-Methode, Technischer Betriebswirt/in in 28 Tagen, Wirtschaftsfachwirt, Wirtschaftsfachwirt/in in 18 Tagen, Wirtschaftsfachwirtin, betriebswirt, betriebswirt/in ihk, dr. ebert, dr. ebert kolleg, dr. marius ebert, frage des monats, ihk, lernen, marius ebert, prüfung, spasslerndenk, technischer betriebswirt | Verschlagwortet mit : , , , , , | Kommentar schreiben »

7. Spaßlerndenk-Witz: japanische Motivation in Deutschland

Verfasst von mariusebert am 3. Oktober 2008

Veröffentlicht in Spaßlerndenk, dr. ebert, dr. ebert kolleg, marius ebert, spasslerndenk | Verschlagwortet mit : , , , , | Kommentar schreiben »

6. Spaßlerndenk-Witz: die Geheimnisse der Personalführung

Verfasst von mariusebert am 3. Oktober 2008

Veröffentlicht in Spaßlerndenk, dr. ebert, dr. ebert kolleg, marius ebert, spasslerndenk | Verschlagwortet mit : , , , | Kommentar schreiben »

5. Spaßlerndenk-Witz: Erlaubte Fragen beim Vorstellungsgespräch

Verfasst von mariusebert am 3. Oktober 2008

Veröffentlicht in Spaßlerndenk, dr. ebert, dr. ebert kolleg, marius ebert, spasslerndenk | Verschlagwortet mit : , , , | Kommentar schreiben »

4. Spaßlerndenk-Witz: Das Schicksal der Stabsstelle

Verfasst von mariusebert am 3. Oktober 2008

Veröffentlicht in Spaßlerndenk, dr. ebert, dr. ebert kolleg, marius ebert, spasslerndenk | Verschlagwortet mit : , , , | Kommentar schreiben »

3. Spaßlerndenk®-Witz: die Nebenkosten in Deutschland

Verfasst von mariusebert am 2. Oktober 2008

Veröffentlicht in Spaßlerndenk, dr. ebert, dr. ebert kolleg, marius ebert, spasslerndenk | Verschlagwortet mit : , , , , | Kommentar schreiben »